Propose a change

Grundbuchverordnung (GBV) vom 29. November 2016

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 64 Bezeichnung von Personen

1) Zur Bezeichnung des Eigentümers oder von Personen, denen ein anderes Recht am Grundstück zusteht, werden angegeben: a) für natürliche Personen: der Name, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht, der Wohnort, die Wohnadresse, die Staatszugehörigkeit und ob die Person verheiratet oder nicht verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt; b) für Verbandspersonen, rechtsfähige personenrechtliche Gesellschaften sowie Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit: die Firma oder der Name, der Sitz und die Rechtsform, wenn diese nicht aus dem Namen oder der Firma hervorgeht, sowie die Registernummer und falls erforderlich die Bezeichnung der Registerbehörde; c) für einfache Gesellschaften und Gemeinschaften, in denen die beteiligten Personen gesetzlich oder vertraglich verbunden und Gesamteigentümer sind: die Angaben über die Beteiligten nach Bst. a und b. 2) Weitere personenbezogene Daten werden nur angegeben, soweit sie zur Identifikation nötig sind.

Your change, as a redline

Art. 64 Bezeichnung von Personen

1) Zur Bezeichnung des Eigentümers oder von Personen, denen ein anderes Recht am Grundstück zusteht, werden angegeben: a) für natürliche Personen: der Name, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht, der Wohnort, die Wohnadresse, die Staatszugehörigkeit und ob die Person verheiratet oder nicht verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt; b) für Verbandspersonen, rechtsfähige personenrechtliche Gesellschaften sowie Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit: die Firma oder der Name, der Sitz und die Rechtsform, wenn diese nicht aus dem Namen oder der Firma hervorgeht, sowie die Registernummer und falls erforderlich die Bezeichnung der Registerbehörde; c) für einfache Gesellschaften und Gemeinschaften, in denen die beteiligten Personen gesetzlich oder vertraglich verbunden und Gesamteigentümer sind: die Angaben über die Beteiligten nach Bst. a und b. 2) Weitere personenbezogene Daten werden nur angegeben, soweit sie zur Identifikation nötig sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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