Feuerwehrverordnung der Stadt Thun (FWV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 28
1 Für Angestellte von Schutz und Rettung Thun, welche in Thun aktiv Feuerwehrdienst leisten, gelten folgende Regeln: a Sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Stellenbeschreibung werden ungeachtet der Tageszeit als Arbeitszeit erfasst. b Ernstfalleinsätze, welche Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 18:00 Uhr beginnen, werden als Arbeitszeit erfasst. 1 SSG 153.361 2. Weitere Entschädigungen Spesen Versicherung Persönliche Ausrüstung Zeiterfassung 7 871.2 c Ernstfalleinsätze, welche zwischen 18:00 Uhr und 6:00 Uhr beginnen, oder an Wochenenden und Feiertagen, berechtigen zum Soldbezug. Ausnahmen sind Tätigkeiten, welche die Anwesenheit in der Funktion als Angestellte oder Angestellter Schutz und Rettung Thun erfordern wie zum Beispiel die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach einem grösseren Einsatz durch das Personal Logistik/Infrastruktur von Schutz und Rettung Thun; diese werden als Arbeitszeit erfasst. d Die Teilnahme an Übungen berechtigt zum Soldbezug. e Die Tätigkeit im Rahmen der Heisscrew sowie als Ausbildner im Regionalen Feuerwehr Ausbildungszentrum RFA berechtigt zum Bezug der entsprechenden Entschädigung gemäss Anhang 6. 2 Für Tätigkeiten, die als Arbeitszeit erfasst werden, kann weder Sold noch Entschädigung bezogen werden und umgekehrt. 3 Im Zweifelsfall entscheidet die Feuerwehrkommandantin oder der -kommandant unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots abschliessend über die Art der Zeiterfassung. 4 Angestellte von Schutz und Rettung Thun werden für Pikett an Werktagen (Montag bis Freitag) gemäss Verordnung vom 16. September 2005 über Zulagen für besondere Arbeitsbedingungen (ZbAV)1 entschädigt. An Ruhetagen (Samstag, Sonntag und Feiertag) wird der Pikettdienst gemäss Anhang 3 Feuerwehrverordnung besoldet. 5. Einsatz und Mittel 5.1. Einsatz
Art. 28
1 Für Angestellte von Schutz und Rettung Thun, welche in Thun aktiv Feuerwehrdienst leisten, gelten folgende Regeln: a Sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Stellenbeschreibung werden ungeachtet der Tageszeit als Arbeitszeit erfasst. b Ernstfalleinsätze, welche Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 18:00 Uhr beginnen, werden als Arbeitszeit erfasst. 1 SSG 153.361 2. Weitere Entschädigungen Spesen Versicherung Persönliche Ausrüstung Zeiterfassung 7 871.2 c Ernstfalleinsätze, welche zwischen 18:00 Uhr und 6:00 Uhr beginnen, oder an Wochenenden und Feiertagen, berechtigen zum Soldbezug. Ausnahmen sind Tätigkeiten, welche die Anwesenheit in der Funktion als Angestellte oder Angestellter Schutz und Rettung Thun erfordern wie zum Beispiel die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach einem grösseren Einsatz durch das Personal Logistik/Infrastruktur von Schutz und Rettung Thun; diese werden als Arbeitszeit erfasst. d Die Teilnahme an Übungen berechtigt zum Soldbezug. e Die Tätigkeit im Rahmen der Heisscrew sowie als Ausbildner im Regionalen Feuerwehr Ausbildungszentrum RFA berechtigt zum Bezug der entsprechenden Entschädigung gemäss Anhang 6. 2 Für Tätigkeiten, die als Arbeitszeit erfasst werden, kann weder Sold noch Entschädigung bezogen werden und umgekehrt. 3 Im Zweifelsfall entscheidet die Feuerwehrkommandantin oder der -kommandant unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots abschliessend über die Art der Zeiterfassung. 4 Angestellte von Schutz und Rettung Thun werden für Pikett an Werktagen (Montag bis Freitag) gemäss Verordnung vom 16. September 2005 über Zulagen für besondere Arbeitsbedingungen (ZbAV)1 entschädigt. An Ruhetagen (Samstag, Sonntag und Feiertag) wird der Pikettdienst gemäss Anhang 3 Feuerwehrverordnung besoldet. 5. Einsatz und Mittel 5.1. Einsatz
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.