G vom 27. Mai 1957 betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1
1) Das Zeichen des Roten Kreuzes auf weissem Grunde und die Worte "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" dürfen abgesehen von den in den nachfolgenden Artikeln erwähnten Fällen, sowohl in Friedens- als in Kriegszeiten nur verwendet werden, um das Personal und Material zu kennzeichnen, welche geschützt sind durch: a) das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde; b) das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See, nämlich das Personal, die Formationen, die Transporte, die Anstalten und das Material des Sanitätsdienstes der bewaffneten Kräfte mit Einschluss der freiwilligen Sanitätshilfe des Liechtensteinischen Roten Kreuzes, sowie die den bewaffneten Kräften zugeteilten Feldprediger. 2) Das Schutzzeichen des dritten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen darf anstelle des Zeichens nach Abs. 1 und unter den gleichen Voraussetzungen vorübergehend verwendet werden, wenn: a) dies den Schutz des damit gekennzeichneten Personals, der Formationen, der Transporte, der Anstalten und des Materials des Sanitätsdienstes der bewaffneten Kräfte sowie der den bewaffneten Kräften zugeteilten Feldprediger erhöht; und b) die Fürstliche Regierung die Verwendung bewilligt.
Art. 1
1) Das Zeichen des Roten Kreuzes auf weissem Grunde und die Worte "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" dürfen abgesehen von den in den nachfolgenden Artikeln erwähnten Fällen, sowohl in Friedens- als in Kriegszeiten nur verwendet werden, um das Personal und Material zu kennzeichnen, welche geschützt sind durch: a) das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde; b) das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See, nämlich das Personal, die Formationen, die Transporte, die Anstalten und das Material des Sanitätsdienstes der bewaffneten Kräfte mit Einschluss der freiwilligen Sanitätshilfe des Liechtensteinischen Roten Kreuzes, sowie die den bewaffneten Kräften zugeteilten Feldprediger. 2) Das Schutzzeichen des dritten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen darf anstelle des Zeichens nach Abs. 1 und unter den gleichen Voraussetzungen vorübergehend verwendet werden, wenn: a) dies den Schutz des damit gekennzeichneten Personals, der Formationen, der Transporte, der Anstalten und des Materials des Sanitätsdienstes der bewaffneten Kräfte sowie der den bewaffneten Kräften zugeteilten Feldprediger erhöht; und b) die Fürstliche Regierung die Verwendung bewilligt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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