Gesetz über die Bergwerke und Steinbrüche
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 36
1 Falls durch Mangel an Einheit in dem Bau-System mehrerer an einander stossenden oder nahestehenden Bergwerke die Existenz einer derselben oder die öffentliche Sicherheit gefährdet werden sollte, kann der Staatsrath, nach Anhör der Betheiligten, die Concessionäre dahin verpflichten, innert der ihnen zu bestimmenden Frist, Agenten auszuwählen mit dem Auftrage, den Bau der verschiedenen Bergwerke einer einzigen Direction zu unterwerfen, und die Arbeiten im gemeinsamen Interesse der Concessionäre zu ordnen. 2 Sind diese Agenten, deren nicht mehr als drei sein dürfen, in der verordneten Frist nicht erwählt worden, so kann der Staatsrath einen oder mehrere Commissarien ernennen, mit dem Auftrage, die gefährdeten Bergwerke zu ver-walten und an denselben die zur Abwendung der Gefahren nothwendigen Arbeiten vorzunehmen. 3 Der Staatsrat wird die Art und Weise, nach welcher die Commissarien über ihre Verwaltung Rechenschaft abzugeben haben, vorschreiben, sowie die Grundlagen, nach welchen die Producte der Bergwerke und die gehabten Unkosten vertheilt werden sollen, er hat zugleich den Gehalt der Commissarien zu bestimmen, der dann in den Ausgaben als Sollen der Concessionäre zu stehen hat.
Art. 36
1 Falls durch Mangel an Einheit in dem Bau-System mehrerer an einander stossenden oder nahestehenden Bergwerke die Existenz einer derselben oder die öffentliche Sicherheit gefährdet werden sollte, kann der Staatsrath, nach Anhör der Betheiligten, die Concessionäre dahin verpflichten, innert der ihnen zu bestimmenden Frist, Agenten auszuwählen mit dem Auftrage, den Bau der verschiedenen Bergwerke einer einzigen Direction zu unterwerfen, und die Arbeiten im gemeinsamen Interesse der Concessionäre zu ordnen. 2 Sind diese Agenten, deren nicht mehr als drei sein dürfen, in der verordneten Frist nicht erwählt worden, so kann der Staatsrath einen oder mehrere Commissarien ernennen, mit dem Auftrage, die gefährdeten Bergwerke zu ver-walten und an denselben die zur Abwendung der Gefahren nothwendigen Arbeiten vorzunehmen. 3 Der Staatsrat wird die Art und Weise, nach welcher die Commissarien über ihre Verwaltung Rechenschaft abzugeben haben, vorschreiben, sowie die Grundlagen, nach welchen die Producte der Bergwerke und die gehabten Unkosten vertheilt werden sollen, er hat zugleich den Gehalt der Commissarien zu bestimmen, der dann in den Ausgaben als Sollen der Concessionäre zu stehen hat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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