Gesetz über die Bergwerke und Steinbrüche
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38
1 Die Concessionäre von Bergwerken sind gehalten, dem Eigenthümer der Oberfläche jeden Schaden abzutragen, den sie auf dessen Boden, wo sie ihre Arbeiten vollbringen, verursachen. 2 Wenn die abseiten der Minen-Aufsucher oder der Eigenthümer derselben veranstalteten Arbeiten nicht vorübergehend sind und wenn der Boden, auf dem diese gemacht wurden, wieder angebaut, wie früher, hergestellt wird, so soll die Schadloshaltung jährlich auf das Doppel des Reinertrages des beschädigten Bodens berechnet werden. 3 Kann in Folge der Arbeiten der Boden nicht mehr urbar gemacht werden, so kann der Eigenthümer des Bodens von den Concessionären begehren, dass sie ihm die beschädigten Theile abkaufen. 4 Wenn der Eigenthümer der Oberfläche solches begehrt, so sollen die auf einem allzugrossen Theile ihrer Oberfläche beschädigten oder zu sehr verfallenen Landstücke von dem Eigenthümer des Bergwerkes ganz abgekauft werden. 5 Der Ankaufspreis soll auf freundschaftlichem Wege oder durch Sachkundige ausgemittelt werden, in diesem letzteren Falle soll der Besichtigungspreis um das Drittel erhöht werden und sich auf den Zustand des Bodens vor dessen Verfall gründen.
Art. 38
1 Die Concessionäre von Bergwerken sind gehalten, dem Eigenthümer der Oberfläche jeden Schaden abzutragen, den sie auf dessen Boden, wo sie ihre Arbeiten vollbringen, verursachen. 2 Wenn die abseiten der Minen-Aufsucher oder der Eigenthümer derselben veranstalteten Arbeiten nicht vorübergehend sind und wenn der Boden, auf dem diese gemacht wurden, wieder angebaut, wie früher, hergestellt wird, so soll die Schadloshaltung jährlich auf das Doppel des Reinertrages des beschädigten Bodens berechnet werden. 3 Kann in Folge der Arbeiten der Boden nicht mehr urbar gemacht werden, so kann der Eigenthümer des Bodens von den Concessionären begehren, dass sie ihm die beschädigten Theile abkaufen. 4 Wenn der Eigenthümer der Oberfläche solches begehrt, so sollen die auf einem allzugrossen Theile ihrer Oberfläche beschädigten oder zu sehr verfallenen Landstücke von dem Eigenthümer des Bergwerkes ganz abgekauft werden. 5 Der Ankaufspreis soll auf freundschaftlichem Wege oder durch Sachkundige ausgemittelt werden, in diesem letzteren Falle soll der Besichtigungspreis um das Drittel erhöht werden und sich auf den Zustand des Bodens vor dessen Verfall gründen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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