Propose a change

Auslieferungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik der Philippinen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6 Ergänzung der Unterlagen

1. Ist der ersuchte Staat der Ansicht, dass die dem Auslieferungsersuchen beigefügten Unterlagen gemäss diesem Vertrag und dem Recht des ersuchten Staates nicht ausreichen, um die Auslieferung zu bewilligen, so kann er darum ersuchen, dass innerhalb einer von ihm bestimmten Frist ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. 2. Befindet sich der Verfolgte in Auslieferungshaft und genügen die ergänzenden Unterlagen gemäss diesem Vertrag und dem Recht des ersuchten Staates nicht oder wurden sie nicht innerhalb der festgelegten Frist zur Verfügung gestellt, so kann der Verfolgte freigelassen werden. Diese Freilassung beeinträchtigt eine erneute Inhaftierung und die Auslieferung nicht, wenn später ein Auslieferungsersuchen gestellt wird. 3. Der ersuchte Staat teilt dem ersuchenden Staat so rasch als möglich mit, wenn der Verfolgte gemäss Ziffer 2 dieses Artikels aus der Haft entlassen wurde.

Your change, as a redline

Art. 6 Ergänzung der Unterlagen

1. Ist der ersuchte Staat der Ansicht, dass die dem Auslieferungsersuchen beigefügten Unterlagen gemäss diesem Vertrag und dem Recht des ersuchten Staates nicht ausreichen, um die Auslieferung zu bewilligen, so kann er darum ersuchen, dass innerhalb einer von ihm bestimmten Frist ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. 2. Befindet sich der Verfolgte in Auslieferungshaft und genügen die ergänzenden Unterlagen gemäss diesem Vertrag und dem Recht des ersuchten Staates nicht oder wurden sie nicht innerhalb der festgelegten Frist zur Verfügung gestellt, so kann der Verfolgte freigelassen werden. Diese Freilassung beeinträchtigt eine erneute Inhaftierung und die Auslieferung nicht, wenn später ein Auslieferungsersuchen gestellt wird. 3. Der ersuchte Staat teilt dem ersuchenden Staat so rasch als möglich mit, wenn der Verfolgte gemäss Ziffer 2 dieses Artikels aus der Haft entlassen wurde.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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