Auslieferungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik der Philippinen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7 Vorläufige Auslieferungshaft
1. In dringenden Fällen kann jede Vertragspartei über die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) oder auf andere Weise um vorläufige Verhaftung des Verfolgten ersuchen. Dieses Ersuchen kann auf postalischem oder telegraphischem Weg oder durch jedes andere Nachrichtenmittel, das Schriftspuren hinterlässt, übermittelt werden. 2. Das Ersuchen um vorläufige Verhaftung enthält eine Beschreibung des Verfolgten, eine Erklärung, dass die Auslieferung auf diplomatischem Weg verlangt werden wird, und eine Bestätigung, dass eine der in Artikel 4 Ziffer 2 erwähnten Urkunden vorliegt, die die Festnahme des Verfolgten anordnet, eine kurze Beschreibung der strafbaren Handlungen, die den zur Last gelegten Tatbestand erfüllen, und eine Bestätigung über Ausmass und Art der für diese strafbare Handlung angedrohte oder verhängte Strafe. 3. Der ersuchte Staat trifft nach Eingang des Antrages auf vorläufige Auslieferungshaft die nach seinem Recht erforderlichen Massnahmen, um die Verhaftung des Verfolgten sicherzustellen. Der ersuchende Staat wird umgehend vom Ergebnis seines Antrages in Kenntnis gesetzt. 4. Der Verfolgte, der auf ein Ersuchen um vorläufige Auslieferungshaft festgenommen wurde, kann vierzig (40) Tage nach seiner Verhaftung freigelassen werden, sofern kein Auslieferungsersuchen eingetroffen ist.
Art. 7 Vorläufige Auslieferungshaft
1. In dringenden Fällen kann jede Vertragspartei über die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) oder auf andere Weise um vorläufige Verhaftung des Verfolgten ersuchen. Dieses Ersuchen kann auf postalischem oder telegraphischem Weg oder durch jedes andere Nachrichtenmittel, das Schriftspuren hinterlässt, übermittelt werden. 2. Das Ersuchen um vorläufige Verhaftung enthält eine Beschreibung des Verfolgten, eine Erklärung, dass die Auslieferung auf diplomatischem Weg verlangt werden wird, und eine Bestätigung, dass eine der in Artikel 4 Ziffer 2 erwähnten Urkunden vorliegt, die die Festnahme des Verfolgten anordnet, eine kurze Beschreibung der strafbaren Handlungen, die den zur Last gelegten Tatbestand erfüllen, und eine Bestätigung über Ausmass und Art der für diese strafbare Handlung angedrohte oder verhängte Strafe. 3. Der ersuchte Staat trifft nach Eingang des Antrages auf vorläufige Auslieferungshaft die nach seinem Recht erforderlichen Massnahmen, um die Verhaftung des Verfolgten sicherzustellen. Der ersuchende Staat wird umgehend vom Ergebnis seines Antrages in Kenntnis gesetzt. 4. Der Verfolgte, der auf ein Ersuchen um vorläufige Auslieferungshaft festgenommen wurde, kann vierzig (40) Tage nach seiner Verhaftung freigelassen werden, sofern kein Auslieferungsersuchen eingetroffen ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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