Propose a change

Auslieferungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik der Philippinen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 Übergabe

1. Der ersuchte Staat setzt den ersuchenden Staat unverzüglich von seiner Entscheidung über die Auslieferung auf diplomatischem Weg in Kenntnis. Jede vollständige oder teilweise Ablehnung ist zu begründen. 2. Wird die Auslieferung bewilligt, so teilt der ersuchte Staat dem ersuchenden Staat die Dauer der vom Verfolgten erlittenen Auslieferungshaft mit. 3. Wird die Auslieferung bewilligt, so hat der ersuchende Staat den Verfolgten vom ersuchten Staat an einem für den ersuchenden Staat geeigneten Ort zu übernehmen. 4. Der ersuchende Staat übernimmt vom ersuchten Staat den Verfolgten innert angemessener Frist, die vom ersuchten Staat festgelegt wird, und dieser kann die Auslieferung des Verfolgten für dieselbe strafbare Handlung ablehnen, wenn der Verfolgte nicht innerhalb der festgelegten Frist übernommen wurde. 5. Wird die Übergabe oder Übernahme der auszuliefernden Person durch höhere Gewalt verhindert, so hat der betroffene Staat den anderen Staat davon in Kenntnis zu setzen. Beide Staaten vereinbaren einen neuen Zeitpunkt für die Übergabe, und die Bestimmungen der Ziffer 4 dieses Artikels finden Anwendung.

Your change, as a redline

Art. 9 Übergabe

1. Der ersuchte Staat setzt den ersuchenden Staat unverzüglich von seiner Entscheidung über die Auslieferung auf diplomatischem Weg in Kenntnis. Jede vollständige oder teilweise Ablehnung ist zu begründen. 2. Wird die Auslieferung bewilligt, so teilt der ersuchte Staat dem ersuchenden Staat die Dauer der vom Verfolgten erlittenen Auslieferungshaft mit. 3. Wird die Auslieferung bewilligt, so hat der ersuchende Staat den Verfolgten vom ersuchten Staat an einem für den ersuchenden Staat geeigneten Ort zu übernehmen. 4. Der ersuchende Staat übernimmt vom ersuchten Staat den Verfolgten innert angemessener Frist, die vom ersuchten Staat festgelegt wird, und dieser kann die Auslieferung des Verfolgten für dieselbe strafbare Handlung ablehnen, wenn der Verfolgte nicht innerhalb der festgelegten Frist übernommen wurde. 5. Wird die Übergabe oder Übernahme der auszuliefernden Person durch höhere Gewalt verhindert, so hat der betroffene Staat den anderen Staat davon in Kenntnis zu setzen. Beide Staaten vereinbaren einen neuen Zeitpunkt für die Übergabe, und die Bestimmungen der Ziffer 4 dieses Artikels finden Anwendung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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