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Verordnung über Fernmeldeanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 14 Technische Unterlagen

1 Die Herstellerin erstellt die technischen Unterlagen vor dem Inverkehrbringen der Funkanlage und hält sie auf dem aktuellen Stand. Die technischen Unterlagen müssen: a. eine Bewertung der Konformität der Funkanlage mit den grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung ermöglichen; b. die Konformität der Funkanlage mit den genannten Anforderungen nachweisen. 2 Sie führen die anwendbaren Anforderungen auf und erfassen den Entwurf, die Herstellung und den Betrieb der Funkanlage, soweit sie für die Bewertung von Belang sind. 3 Die technischen Unterlagen müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten. 4 Die technischen Unterlagen müssen gegebenenfalls mindestens folgende Elemente enthalten: a. eine allgemeine Beschreibung der Funkanlage bestehend aus:1. Fotografien oder Illustrationen, aus denen die äusseren Merkmale, die Kennzeichnungen und der innere Aufbau hervorgehen, 2. Software- oder Firmwareversionen, durch die die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung beeinflusst wird, 3. Benutzungs- und Installationsanweisungen; b. Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen und ähnlichen massgeblichen Elementen; c. die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie des Betriebs der Funkanlage erforderlich sind; d. eine Aufstellung, welche technischen Normen nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe a FMG vollständig oder in Teilen angewendet worden sind, und, wenn diese Normen nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe a FMG nicht angewendet wurden, die angenommenen Lösungen, um die grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung zu erfüllen, einschliesslich einer Aufstellung, welche anderen einschlägigen technischen Spezifikationen angewendet wurden; wurden die Normen nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe a FMG nur in Teilen angewendet, so ist in den technischen Unterlagen anzugeben, welche Teile angewendet wurden; e. eine Kopie der Konformitätserklärung nach Anhang 5; f. eine Kopie der von der beteiligten Konformitätsbewertungsstelle ausgestellten Baumusterprüfbescheinigung und ihrer Anhänge, falls das Konformitätsbewertungsmodul in Anhang 3 angewandt wurde; g. die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen und ähnliche massgebliche Elemente; h. die Prüfberichte; i. eine Erklärung, ob die Anforderungen nach Artikel 9 erfüllt sind, und eine Erklärung, ob auf der Verpackung die Angaben nach Artikel 19 gemacht wurden. 5 Sind die technischen Unterlagen nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefasst, so kann das BAKOM die vollständige oder teilweise Übersetzung in eine der vorgenannten Sprachen verlangen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 6213).

Your change, as a redline

Art. 14 Technische Unterlagen

1 Die Herstellerin erstellt die technischen Unterlagen vor dem Inverkehrbringen der Funkanlage und hält sie auf dem aktuellen Stand. Die technischen Unterlagen müssen: a. eine Bewertung der Konformität der Funkanlage mit den grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung ermöglichen; b. die Konformität der Funkanlage mit den genannten Anforderungen nachweisen. 2 Sie führen die anwendbaren Anforderungen auf und erfassen den Entwurf, die Herstellung und den Betrieb der Funkanlage, soweit sie für die Bewertung von Belang sind. 3 Die technischen Unterlagen müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten. 4 Die technischen Unterlagen müssen gegebenenfalls mindestens folgende Elemente enthalten: a. eine allgemeine Beschreibung der Funkanlage bestehend aus:1. Fotografien oder Illustrationen, aus denen die äusseren Merkmale, die Kennzeichnungen und der innere Aufbau hervorgehen, 2. Software- oder Firmwareversionen, durch die die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung beeinflusst wird, 3. Benutzungs- und Installationsanweisungen; b. Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen und ähnlichen massgeblichen Elementen; c. die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie des Betriebs der Funkanlage erforderlich sind; d. eine Aufstellung, welche technischen Normen nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe a FMG vollständig oder in Teilen angewendet worden sind, und, wenn diese Normen nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe a FMG nicht angewendet wurden, die angenommenen Lösungen, um die grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung zu erfüllen, einschliesslich einer Aufstellung, welche anderen einschlägigen technischen Spezifikationen angewendet wurden; wurden die Normen nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe a FMG nur in Teilen angewendet, so ist in den technischen Unterlagen anzugeben, welche Teile angewendet wurden; e. eine Kopie der Konformitätserklärung nach Anhang 5; f. eine Kopie der von der beteiligten Konformitätsbewertungsstelle ausgestellten Baumusterprüfbescheinigung und ihrer Anhänge, falls das Konformitätsbewertungsmodul in Anhang 3 angewandt wurde; g. die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen und ähnliche massgebliche Elemente; h. die Prüfberichte; i. eine Erklärung, ob die Anforderungen nach Artikel 9 erfüllt sind, und eine Erklärung, ob auf der Verpackung die Angaben nach Artikel 19 gemacht wurden. 5 Sind die technischen Unterlagen nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefasst, so kann das BAKOM die vollständige oder teilweise Übersetzung in eine der vorgenannten Sprachen verlangen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 6213).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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