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Verordnung über Fernmeldeanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 27 Bewilligung für Wirtschaftsakteurinnen

1 Vorgängig eine Bewilligung des BAKOM einholen muss, wer: a. Funkanlagen nach Artikel 6 Absatz 2 importieren oder nach Artikel 26 Absatz 1 auf dem Markt bereitstellen will; b. störende Anlagen nach Artikel 32b FMG herstellen will. 1bis Das BAKOM kann die Bewilligung mit Bedingungen und Auflagen ergänzen. Es erlässt die notwendigen administrativen Vorschriften. 2 Werden die Bedingungen und Auflagen der Bewilligung nicht eingehalten, so kann das BAKOM die Bewilligung entschädigungslos entziehen. 3 Das BAKOM stellt den Behörden nach Absatz 4 eine Liste mit den Personen, die eine Bewilligung nach Absatz 1 innehaben, und eine Liste der zugelassenen Anlagen nach Artikel 26 Absatz 1 zur Verfügung. 4 Die Funkanlagen nach Artikel 26 Absatz 1 dürfen nur angeboten oder auf dem Markt bereitgestellt werden für: a. Polizei-, Strafverfolgungs- oder Strafvollzugsbehörden; b. den Nachrichtendienst des Bundes; c. die Armee; d. Behörden, die für die Durchführung von Notsuchen sowie Fahndungen nach verurteilten Personen zuständig sind; e. Personen mit einer Bewilligung nach Absatz 1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 720). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 720). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 720). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 720). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 6213).

Your change, as a redline

Art. 27 Bewilligung für Wirtschaftsakteurinnen

1 Vorgängig eine Bewilligung des BAKOM einholen muss, wer: a. Funkanlagen nach Artikel 6 Absatz 2 importieren oder nach Artikel 26 Absatz 1 auf dem Markt bereitstellen will; b. störende Anlagen nach Artikel 32b FMG herstellen will. 1bis Das BAKOM kann die Bewilligung mit Bedingungen und Auflagen ergänzen. Es erlässt die notwendigen administrativen Vorschriften. 2 Werden die Bedingungen und Auflagen der Bewilligung nicht eingehalten, so kann das BAKOM die Bewilligung entschädigungslos entziehen. 3 Das BAKOM stellt den Behörden nach Absatz 4 eine Liste mit den Personen, die eine Bewilligung nach Absatz 1 innehaben, und eine Liste der zugelassenen Anlagen nach Artikel 26 Absatz 1 zur Verfügung. 4 Die Funkanlagen nach Artikel 26 Absatz 1 dürfen nur angeboten oder auf dem Markt bereitgestellt werden für: a. Polizei-, Strafverfolgungs- oder Strafvollzugsbehörden; b. den Nachrichtendienst des Bundes; c. die Armee; d. Behörden, die für die Durchführung von Notsuchen sowie Fahndungen nach verurteilten Personen zuständig sind; e. Personen mit einer Bewilligung nach Absatz 1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 720). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 720). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 720). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 720). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 6213).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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