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Verordnung über Fernmeldeanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 36 Grundsätze

1 Das BAKOM kontrolliert, ob die auf dem Markt bereitgestellten, in Betrieb genommenen, erstellten oder betriebenen Fernmeldeanlagen den Bestimmungen dieser Verordnung und seinen eigenen Vorschriften (Art. 33 Abs. 1 FMG) entsprechen. Die Kontrolle der Aspekte betreffend den Schutz der Gesundheit und Sicherheit (Art. 7 Abs. 1 Bst. a) obliegt der Vollzugsbehörde der NEV. 2 Es führt zu diesem Zweck Stichproben durch. Es führt auch eine Kontrolle durch, wenn es Grund zur Annahme hat, dass eine Fernmeldeanlage nicht den Bestimmungen dieser Verordnung und den Vorschriften des BAKOM entspricht. Es ist zudem ermächtigt, anlässlich eines Konzessionsgesuchs Kontrollen von Fernmeldeanlagen durchzuführen. 3 Es kann vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verlangen, dass sie ihm Auskünfte über die Einfuhr von Fernmeldeanlagen für einen bestimmten Zeitraum erteilt. 4 Stösst das BAZG im Rahmen seiner normalen Tätigkeiten auf Fernmeldeanlagen, bei denen es aufgrund einer vom BAKOM erstellten Kontrollliste den Verdacht hat, dass sie den Bestimmungen dieser Verordnung nicht entsprechen, erhebt es ein Muster und übermittelt es unverzüglich dem BAKOM. 5 Die Anlageschutzverordnung vom 2. Mai 1990 bleibt für die militärischen Fernmeldeanlagen vorbehalten. SR 734.26 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 (SR 170.512.1) auf den 1. Jan. 2022 angepasst (AS 2021 589). Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen. SR 510.518.1

Your change, as a redline

Art. 36 Grundsätze

1 Das BAKOM kontrolliert, ob die auf dem Markt bereitgestellten, in Betrieb genommenen, erstellten oder betriebenen Fernmeldeanlagen den Bestimmungen dieser Verordnung und seinen eigenen Vorschriften (Art. 33 Abs. 1 FMG) entsprechen. Die Kontrolle der Aspekte betreffend den Schutz der Gesundheit und Sicherheit (Art. 7 Abs. 1 Bst. a) obliegt der Vollzugsbehörde der NEV. 2 Es führt zu diesem Zweck Stichproben durch. Es führt auch eine Kontrolle durch, wenn es Grund zur Annahme hat, dass eine Fernmeldeanlage nicht den Bestimmungen dieser Verordnung und den Vorschriften des BAKOM entspricht. Es ist zudem ermächtigt, anlässlich eines Konzessionsgesuchs Kontrollen von Fernmeldeanlagen durchzuführen. 3 Es kann vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verlangen, dass sie ihm Auskünfte über die Einfuhr von Fernmeldeanlagen für einen bestimmten Zeitraum erteilt. 4 Stösst das BAZG im Rahmen seiner normalen Tätigkeiten auf Fernmeldeanlagen, bei denen es aufgrund einer vom BAKOM erstellten Kontrollliste den Verdacht hat, dass sie den Bestimmungen dieser Verordnung nicht entsprechen, erhebt es ein Muster und übermittelt es unverzüglich dem BAKOM. 5 Die Anlageschutzverordnung vom 2. Mai 1990 bleibt für die militärischen Fernmeldeanlagen vorbehalten. SR 734.26 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 (SR 170.512.1) auf den 1. Jan. 2022 angepasst (AS 2021 589). Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen. SR 510.518.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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