Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 70
1. Die Aufwendungen für die Leistungen nach dieser Ordnung und die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten sind durch Beiträge oder Steuern oder aus beiden zusammen so zu bestreiten, dass Minderbemittelte nicht über Gebühr belastet werden und die wirtschaftliche Lage der Vertragspartei und der geschützten Personengruppen berücksichtigt wird. 2. Die Summe der von den geschützten Arbeitnehmern aufzubringenden Versicherungsbeiträge darf 50 vom Hundert der Summe der für den Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Ehefrauen und Kinder bestimmten Mittel nicht übersteigen. Zur Feststellung, ob diese Bedingung erfüllt ist, können alle Leistungen der Vertragspartei nach dieser Ordnung mit Ausnahme der Familienleistungen und der Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sofern für die letzteren ein besonderer Zweig besteht, berücksichtigt werden. 3. Die Vertragspartei hat die allgemeine Verantwortung für die Gewährung der Leistungen nach dieser Ordnung zu übernehmen und alle dafür notwendigen Massnahmen zu treffen; sie hat erforderlichenfalls dafür zu sorgen, dass die notwendigen versicherungstechnischen Untersuchungen und Berechnungen über das finanzielle Gleichgewicht regelmässig und auf alle Fälle vor jeder Änderung der Leistungen, der Sätze der Versicherungsbeiträge oder der zur Deckung der in Betracht kommenden Fälle in Anspruch genommenen Steuern angestellt werden.
Art. 70
1. Die Aufwendungen für die Leistungen nach dieser Ordnung und die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten sind durch Beiträge oder Steuern oder aus beiden zusammen so zu bestreiten, dass Minderbemittelte nicht über Gebühr belastet werden und die wirtschaftliche Lage der Vertragspartei und der geschützten Personengruppen berücksichtigt wird. 2. Die Summe der von den geschützten Arbeitnehmern aufzubringenden Versicherungsbeiträge darf 50 vom Hundert der Summe der für den Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Ehefrauen und Kinder bestimmten Mittel nicht übersteigen. Zur Feststellung, ob diese Bedingung erfüllt ist, können alle Leistungen der Vertragspartei nach dieser Ordnung mit Ausnahme der Familienleistungen und der Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sofern für die letzteren ein besonderer Zweig besteht, berücksichtigt werden. 3. Die Vertragspartei hat die allgemeine Verantwortung für die Gewährung der Leistungen nach dieser Ordnung zu übernehmen und alle dafür notwendigen Massnahmen zu treffen; sie hat erforderlichenfalls dafür zu sorgen, dass die notwendigen versicherungstechnischen Untersuchungen und Berechnungen über das finanzielle Gleichgewicht regelmässig und auf alle Fälle vor jeder Änderung der Leistungen, der Sätze der Versicherungsbeiträge oder der zur Deckung der in Betracht kommenden Fälle in Anspruch genommenen Steuern angestellt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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