Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 74
1. Jede Vertragspartei legt dem Generalsekretär einen jährlichen Bericht über die Anwendung dieser Ordnung vor. Der Bericht hat zu enthalten (a) vollständige Auskünfte über die Rechtsvorschriften, die den von der Ratifikation erfassten Bestimmungen der Ordnung Wirksamkeit verleihen, und (b) Nachweise über die Erfüllung der statistischen Erfordernisse folgender Bestimmungen:(i) Artikel 9 Buchstabe (a), (b) oder (c), Artikel 15 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 21 Buchstabe (a), Artikel 27 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 33, Artikel 41 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 48 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 55 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 61 Buchstabe (a) oder (b) in bezug auf die Zahl der geschützten Personen, (ii) Artikel 44, 65, 66 oder 67 in bezug auf das Ausmass der Leistungen, (iii) Artikel 24 Absatz 2 in bezug auf die Dauer der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und (iv) Artikel 70 Absatz 2 in bezug auf den Anteil der Mittel aus den Versicherungsbeiträgen der geschützten Arbeitnehmer. Diese Nachweise werden möglichst in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Art und Reihenfolge erbracht. 2. Jede Vertragspartei erteilt dem Generalsekretär auf Verlangen weitere Auskünfte über die Anwendung der von der Ratifikation erfassten Bestimmungen dieser Ordnung. 3. Das Ministerkomitee kann den Generalsekretär ermächtigen, der Beratenden Versammlung die Berichte und die weiteren nach Absatz 1 oder 2 erteilten Auskünfte in Abschrift zu übersenden. 4. Der Generalsekretär übersendet die Berichte und die weiteren nach Absatz 1 oder 2 erteilten Auskünfte dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamts mit der Bitte, das zuständige Organ der Internationalen Arbeitsorganisation zu konsultieren und ihm dessen Stellungnahme mitzuteilen. 5. Der Ausschuss prüft die Berichte, die weiteren Auskünfte und die Stellungnahme des in Absatz 4 genannten Organs der Internationalen Arbeitsorganisation und legt dem Ministerkomitee einen Bericht mit seiner eigenen Stellungnahme vor.
Art. 74
1. Jede Vertragspartei legt dem Generalsekretär einen jährlichen Bericht über die Anwendung dieser Ordnung vor. Der Bericht hat zu enthalten (a) vollständige Auskünfte über die Rechtsvorschriften, die den von der Ratifikation erfassten Bestimmungen der Ordnung Wirksamkeit verleihen, und (b) Nachweise über die Erfüllung der statistischen Erfordernisse folgender Bestimmungen:(i) Artikel 9 Buchstabe (a), (b) oder (c), Artikel 15 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 21 Buchstabe (a), Artikel 27 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 33, Artikel 41 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 48 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 55 Buchstabe (a) oder (b), Artikel 61 Buchstabe (a) oder (b) in bezug auf die Zahl der geschützten Personen, (ii) Artikel 44, 65, 66 oder 67 in bezug auf das Ausmass der Leistungen, (iii) Artikel 24 Absatz 2 in bezug auf die Dauer der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und (iv) Artikel 70 Absatz 2 in bezug auf den Anteil der Mittel aus den Versicherungsbeiträgen der geschützten Arbeitnehmer. Diese Nachweise werden möglichst in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Art und Reihenfolge erbracht. 2. Jede Vertragspartei erteilt dem Generalsekretär auf Verlangen weitere Auskünfte über die Anwendung der von der Ratifikation erfassten Bestimmungen dieser Ordnung. 3. Das Ministerkomitee kann den Generalsekretär ermächtigen, der Beratenden Versammlung die Berichte und die weiteren nach Absatz 1 oder 2 erteilten Auskünfte in Abschrift zu übersenden. 4. Der Generalsekretär übersendet die Berichte und die weiteren nach Absatz 1 oder 2 erteilten Auskünfte dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamts mit der Bitte, das zuständige Organ der Internationalen Arbeitsorganisation zu konsultieren und ihm dessen Stellungnahme mitzuteilen. 5. Der Ausschuss prüft die Berichte, die weiteren Auskünfte und die Stellungnahme des in Absatz 4 genannten Organs der Internationalen Arbeitsorganisation und legt dem Ministerkomitee einen Bericht mit seiner eigenen Stellungnahme vor.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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