Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 80
1. Diese Ordnung findet auf das Mutterland jeder Vertragspartei Anwendung. Jede Vertragspartei kann bei der Unterzeichnung oder der Hinterlegung ihrer Ratifikations‑ oder Beitrittsurkunde in einer an den Generalsekretär gerichteten Erklärung das Hoheitsgebiet bezeichnen, das für diesen Zweck als ihr Mutterland gilt. 2. Jede ratifizierende Vertragspartei und jeder beitretende Staat kann bei der Hinterlegung der Ratifikations‑ oder Beitrittsurkunde oder später dem Generalsekretär notifizieren, dass die Ordnung ganz oder teilweise und vorbehaltlich der in der Notifikation bezeichneten Änderungen auf einen Teil des Mutterlandes, der nicht bereits nach Absatz 1 bezeichnet wurde, oder auf jedes andere Hoheitsgebiet erstreckt wird, dessen internationale Beziehungen die Vertragspartei oder der Staat wahrnimmt. Die in dieser Notifikation bezeichneten Änderungen können durch eine spätere Notifikation aufgehoben oder ergänzt werden. 3. Jede Vertragspartei kann innerhalb der Frist, in der sie diese Ordnung nach Artikel 81 kündigen kann, dem Generalsekretär notifizieren, dass die Ordnung auf einen Teil ihres Mutterlandes oder auf ein anderes Hoheitsgebiet, auf das sie die Ordnung nach Absatz 2 erstreckt hat, nicht mehr Anwendung findet.
Art. 80
1. Diese Ordnung findet auf das Mutterland jeder Vertragspartei Anwendung. Jede Vertragspartei kann bei der Unterzeichnung oder der Hinterlegung ihrer Ratifikations‑ oder Beitrittsurkunde in einer an den Generalsekretär gerichteten Erklärung das Hoheitsgebiet bezeichnen, das für diesen Zweck als ihr Mutterland gilt. 2. Jede ratifizierende Vertragspartei und jeder beitretende Staat kann bei der Hinterlegung der Ratifikations‑ oder Beitrittsurkunde oder später dem Generalsekretär notifizieren, dass die Ordnung ganz oder teilweise und vorbehaltlich der in der Notifikation bezeichneten Änderungen auf einen Teil des Mutterlandes, der nicht bereits nach Absatz 1 bezeichnet wurde, oder auf jedes andere Hoheitsgebiet erstreckt wird, dessen internationale Beziehungen die Vertragspartei oder der Staat wahrnimmt. Die in dieser Notifikation bezeichneten Änderungen können durch eine spätere Notifikation aufgehoben oder ergänzt werden. 3. Jede Vertragspartei kann innerhalb der Frist, in der sie diese Ordnung nach Artikel 81 kündigen kann, dem Generalsekretär notifizieren, dass die Ordnung auf einen Teil ihres Mutterlandes oder auf ein anderes Hoheitsgebiet, auf das sie die Ordnung nach Absatz 2 erstreckt hat, nicht mehr Anwendung findet.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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