Reglement über die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
Ziel 1 Die Ausbildung in Logopädie befähigt die Diplomierten insbesondere: a) zur Abklärung und Diagnose von Sprach- und Kommunikationsstörungen; b) zur Planung, Durchführung und Auswertung von Förder- und Therapiemassnahmen bei Störungen der Kommunikation, der Stimme, des Schluckens, des Sprechens, der Sprache und der Schriftsprache. 2 Die Ausbildung in Psychomotoriktherapie befähigt die Diplomierten insbesondere: a) zur Abklärung und Diagnose psychomotorischer Entwicklungsstörungen und Behinderungen sowie zur Erarbeitung prognostischer Aussagen; b) zur Planung, Durchführung und Auswertung von Förder- und Therapiemassnahmen bei Störungen im psychomotorischen Bereich. 3 Die Ausbildung befähigt die Diplomierten darüber hinaus: a) zur Erstellung fachlich fundierter Berichte und Gutachten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen; b) zur beratenden Tätigkeit hinsichtlich fachspezifischer Problemstellungen; c) zur Mitarbeit an der Entwicklung und Realisation von Forschungsprojekten; d) zur interdisziplinären Zusammenarbeit, zur Teamarbeit sowie zur Zusammenarbeit mit Behörden; e) zur Tätigkeit sowohl im pädagogisch-therapeutischen als auch im medizinisch-therapeutischen Bereich; f) zum Einbezug des familiären und sozialen Umfelds; g) zur Evaluation ihrer Arbeit sowie zur Planung der eigenen Weiter- und Zusatzausbildung.
Art. 3
Ziel 1 Die Ausbildung in Logopädie befähigt die Diplomierten insbesondere: a) zur Abklärung und Diagnose von Sprach- und Kommunikationsstörungen; b) zur Planung, Durchführung und Auswertung von Förder- und Therapiemassnahmen bei Störungen der Kommunikation, der Stimme, des Schluckens, des Sprechens, der Sprache und der Schriftsprache. 2 Die Ausbildung in Psychomotoriktherapie befähigt die Diplomierten insbesondere: a) zur Abklärung und Diagnose psychomotorischer Entwicklungsstörungen und Behinderungen sowie zur Erarbeitung prognostischer Aussagen; b) zur Planung, Durchführung und Auswertung von Förder- und Therapiemassnahmen bei Störungen im psychomotorischen Bereich. 3 Die Ausbildung befähigt die Diplomierten darüber hinaus: a) zur Erstellung fachlich fundierter Berichte und Gutachten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen; b) zur beratenden Tätigkeit hinsichtlich fachspezifischer Problemstellungen; c) zur Mitarbeit an der Entwicklung und Realisation von Forschungsprojekten; d) zur interdisziplinären Zusammenarbeit, zur Teamarbeit sowie zur Zusammenarbeit mit Behörden; e) zur Tätigkeit sowohl im pädagogisch-therapeutischen als auch im medizinisch-therapeutischen Bereich; f) zum Einbezug des familiären und sozialen Umfelds; g) zur Evaluation ihrer Arbeit sowie zur Planung der eigenen Weiter- und Zusatzausbildung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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