Friedhofordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11
Unterhalt und Grabpflege Die Grabbepflanzung und deren Unterhalt ist Sache der Angehörigen. Für in Triesenberg tätig gewesene Priester und Ordensleute oder Priester und Ordensleute, welche Triesenberger Bürger sind, übernimmt die Gemeinde die Grabpflege. Seite 8 Die Grabstätten müssen während des ganzen Jahres in einem würdigen Zustand erhalten werden und sollen in den frostfreien Monaten geschmückt sein. Es ist nicht gestattet, unansehnliches Material (Drähte, Büchsen etc.) zur Halterung von Blumen und Sträuchern zu verwenden. Die Wege und Nachbargräber dürfen nicht unter zu üppigem Pflanzenwuchs leiden, daher dürfen Bepflanzungen nicht über die Grabeinfassung hinausragen und dürfen die Hälfte der Höhe des Grabdenkmals nicht überschreiten. Die Bepflanzungen sind von den Angehörigen rechtzeitig zurückzuschneiden. Jede Ablagerung von verwelkten Kränzen, Blumen, Unkraut, Steinen, Blumengefässen, Kerzen, Grablichtern und überhaupt aller auf dem Friedhof anfallenden Gegenstände ist innerhalb des Friedhofareals verboten. Sämtliche Abfälle sind an den dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Stellen zu deponieren. Insbesondere ist es untersagt, Kannen und Geschirr aller Art auf dem Friedhofareal stehen zu lassen.
Art. 11
Unterhalt und Grabpflege Die Grabbepflanzung und deren Unterhalt ist Sache der Angehörigen. Für in Triesenberg tätig gewesene Priester und Ordensleute oder Priester und Ordensleute, welche Triesenberger Bürger sind, übernimmt die Gemeinde die Grabpflege. Seite 8 Die Grabstätten müssen während des ganzen Jahres in einem würdigen Zustand erhalten werden und sollen in den frostfreien Monaten geschmückt sein. Es ist nicht gestattet, unansehnliches Material (Drähte, Büchsen etc.) zur Halterung von Blumen und Sträuchern zu verwenden. Die Wege und Nachbargräber dürfen nicht unter zu üppigem Pflanzenwuchs leiden, daher dürfen Bepflanzungen nicht über die Grabeinfassung hinausragen und dürfen die Hälfte der Höhe des Grabdenkmals nicht überschreiten. Die Bepflanzungen sind von den Angehörigen rechtzeitig zurückzuschneiden. Jede Ablagerung von verwelkten Kränzen, Blumen, Unkraut, Steinen, Blumengefässen, Kerzen, Grablichtern und überhaupt aller auf dem Friedhof anfallenden Gegenstände ist innerhalb des Friedhofareals verboten. Sämtliche Abfälle sind an den dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Stellen zu deponieren. Insbesondere ist es untersagt, Kannen und Geschirr aller Art auf dem Friedhofareal stehen zu lassen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.