Propose a change

Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

Aufgaben Der Konkordatsrat a. führt die direkte Aufsicht über die ZBSA; b. erteilt unter Vorbehalt von Artikel 13 Absatz 2 den Leistungsauftrag mit Globalkredit; c. nimmt den Bericht der Revisionsstelle zur Kenntnis und genehmigt den Jahresbericht, die Jahresrechnung und das jährliche Budget; d. erstattet zuhanden der Regierungen der Konkordatskantone und der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission jährlich Bericht über die Ausführung des Leistungsauftrags, die Einhaltung des Globalkredits und den Bericht der Revisionsstelle; e. wählt den Geschäftsleiter der ZBSA und stellt ihn an; f. wählt eine Revisionsstelle; g. erlässt eine Geschäftsordnung für den Konkordatsrat; Nr. 200a 3 h. genehmigt das Geschäftsreglement der ZBSA; i. erlässt gemäss Artikel 14 dieses Konkordates Personalvorschriften; j. legt die Gebührenordnung fest und veröffentlicht sie; k. erlässt die gemäss BVG den Kantonen zum Erlass übertragenen Ausführungsbestimmungen; l. erlässt die Ausführungsbestimmungen zu den Aufgaben der ZBSA im Bereich der klassischen Stiftungen.

Your change, as a redline

Art. 6

Aufgaben Der Konkordatsrat a. führt die direkte Aufsicht über die ZBSA; b. erteilt unter Vorbehalt von Artikel 13 Absatz 2 den Leistungsauftrag mit Globalkredit; c. nimmt den Bericht der Revisionsstelle zur Kenntnis und genehmigt den Jahresbericht, die Jahresrechnung und das jährliche Budget; d. erstattet zuhanden der Regierungen der Konkordatskantone und der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission jährlich Bericht über die Ausführung des Leistungsauftrags, die Einhaltung des Globalkredits und den Bericht der Revisionsstelle; e. wählt den Geschäftsleiter der ZBSA und stellt ihn an; f. wählt eine Revisionsstelle; g. erlässt eine Geschäftsordnung für den Konkordatsrat; Nr. 200a 3 h. genehmigt das Geschäftsreglement der ZBSA; i. erlässt gemäss Artikel 14 dieses Konkordates Personalvorschriften; j. legt die Gebührenordnung fest und veröffentlicht sie; k. erlässt die gemäss BVG den Kantonen zum Erlass übertragenen Ausführungsbestimmungen; l. erlässt die Ausführungsbestimmungen zu den Aufgaben der ZBSA im Bereich der klassischen Stiftungen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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