Verordnung über die Staatsratssitzungen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19
Entscheide und Abstimmungen (Art. 36–38 SVOG) 1 Die Entscheide werden wenn möglich übereinstimmend gefällt. Wenn das Wort nicht mehr verlangt wird, schliesst das Präsidium die Diskussion und gibt den Entscheid bekannt. 2 Führt die Diskussion zu keinem Konsens, so kann der Entscheid zur Vervollständigung der Unterlagen vertagt oder mit Abstimmung gefällt werden. 3 Es wird mit Handaufheben abgestimmt (Art. 37 Abs. 2 SVOG). Jedes Staatsratsmitglied muss abstimmen, ausser wenn es in den Ausstand tritt; Stimmenthaltung ist nicht gestattet (Art. 37 Abs. 3 SVOG). 4 Bei der Abstimmung sind keine Personen von aussen anwesend. 4a Die Fälle von Ausstand werden gemäss Artikel 15 SVOG geregelt. 5 Bei Abstimmungen über Ernennung oder Anstellung von Personen kann ein Staatsratsmitglied eine geheime Abstimmung verlangen (Art. 38 Abs. 1 Bst. a SVOG). 6 Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium den Stichentscheid (Art. 37 Abs. 4 SVOG). Bei Stimmengleichheit im Fall einer Ernennung oder Anstellung hat die Vorsteherin oder der Vorsteher der federführenden Direktion den Stichentscheid; ist keine Direktion federführend, so entscheidet das Los (Art. 38 Abs. 1 Bst. b SVOG). 7 Das genaue Abstimmungsergebnis wird geheim gehalten.
Art. 19
Entscheide und Abstimmungen (Art. 36–38 SVOG) 1 Die Entscheide werden wenn möglich übereinstimmend gefällt. Wenn das Wort nicht mehr verlangt wird, schliesst das Präsidium die Diskussion und gibt den Entscheid bekannt. 2 Führt die Diskussion zu keinem Konsens, so kann der Entscheid zur Vervollständigung der Unterlagen vertagt oder mit Abstimmung gefällt werden. 3 Es wird mit Handaufheben abgestimmt (Art. 37 Abs. 2 SVOG). Jedes Staatsratsmitglied muss abstimmen, ausser wenn es in den Ausstand tritt; Stimmenthaltung ist nicht gestattet (Art. 37 Abs. 3 SVOG). 4 Bei der Abstimmung sind keine Personen von aussen anwesend. 4a Die Fälle von Ausstand werden gemäss Artikel 15 SVOG geregelt. 5 Bei Abstimmungen über Ernennung oder Anstellung von Personen kann ein Staatsratsmitglied eine geheime Abstimmung verlangen (Art. 38 Abs. 1 Bst. a SVOG). 6 Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium den Stichentscheid (Art. 37 Abs. 4 SVOG). Bei Stimmengleichheit im Fall einer Ernennung oder Anstellung hat die Vorsteherin oder der Vorsteher der federführenden Direktion den Stichentscheid; ist keine Direktion federführend, so entscheidet das Los (Art. 38 Abs. 1 Bst. b SVOG). 7 Das genaue Abstimmungsergebnis wird geheim gehalten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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