Verordnung zum Reglement über den Finanzhaushalt der Stadt Luzern (Finanzhaushaltsverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12 a. Aufgaben und Kompetenzen
Finanzdirektion Die Finanzdirektion hat die folgenden Aufgaben und Kompetenzen: a. Strategie und Planung 1. Entwicklung von Strategien zur Finanzpolitik; 2. Mitwirkung in den übrigen strategischen Planungsprozessen; Seite 6/25 b. Finanz- und Rechnungswesen 3. Organisation und Führung des städtischen Rechnungswesens, insbesondere der Finanz- und Betriebsbuchhaltung, des Cash-Managements sowie des Zahlungsverkehrs; c. Controlling; 4. Festlegung von Anforderungen und Mindestinhalte an das externe und interne Berichtswesen; 5. Trimesterweise Information des Stadtrates über die Hochrechnung des gesamtstädtischen Finanzhaushaltes; d. Spezialaufgaben 6. Bearbeitung von finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen und Beratung der Direktionsleitungen und der Verwaltung; 7. Mitarbeit in finanzpolitisch bedeutsamen Projekten; 8. Stellungnahme zu Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen; 9. Information über Tatsachen von Bedeutung für den Finanzhaushalt; 10. Festlegung eines Anforderungsprofils hinsichtlich der fachlichen Qualifikation für die Verantwortlichen für Finanzen und Controlling; 11. Erlass von Weisungen an die Direktionen und die Verwaltung betreffend alle fachlich-methodischen und instrumentellen Fragen, deren Regelung erforderlich ist, um eine ordnungsgemässe, wirtschaftliche und koordinierte Erledigung aller Aufgaben der Finanzdirektion zu gewährleisten; 12. Erstellung von Finanzstatistiken.
Art. 12 a. Aufgaben und Kompetenzen
Finanzdirektion Die Finanzdirektion hat die folgenden Aufgaben und Kompetenzen: a. Strategie und Planung 1. Entwicklung von Strategien zur Finanzpolitik; 2. Mitwirkung in den übrigen strategischen Planungsprozessen; Seite 6/25 b. Finanz- und Rechnungswesen 3. Organisation und Führung des städtischen Rechnungswesens, insbesondere der Finanz- und Betriebsbuchhaltung, des Cash-Managements sowie des Zahlungsverkehrs; c. Controlling; 4. Festlegung von Anforderungen und Mindestinhalte an das externe und interne Berichtswesen; 5. Trimesterweise Information des Stadtrates über die Hochrechnung des gesamtstädtischen Finanzhaushaltes; d. Spezialaufgaben 6. Bearbeitung von finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen und Beratung der Direktionsleitungen und der Verwaltung; 7. Mitarbeit in finanzpolitisch bedeutsamen Projekten; 8. Stellungnahme zu Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen; 9. Information über Tatsachen von Bedeutung für den Finanzhaushalt; 10. Festlegung eines Anforderungsprofils hinsichtlich der fachlichen Qualifikation für die Verantwortlichen für Finanzen und Controlling; 11. Erlass von Weisungen an die Direktionen und die Verwaltung betreffend alle fachlich-methodischen und instrumentellen Fragen, deren Regelung erforderlich ist, um eine ordnungsgemässe, wirtschaftliche und koordinierte Erledigung aller Aufgaben der Finanzdirektion zu gewährleisten; 12. Erstellung von Finanzstatistiken.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.