Propose a change

Verordnung zum Reglement über den Finanzhaushalt der Stadt Luzern (Finanzhaushaltsverordnung)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 33

Ausgabenbewilligungen 1. Form 1 Die Ausgaben der Direktionen werden durch Beschluss der zuständigen Stelle bewilligt. 12 Fassung gemäss Änderung vom 24. März 2020, in Kraft seit 1. April 2021. 13 Fassung gemäss Änderung vom 24. April 2024, in Kraft seit 1. Mai 2024. Seite 14/25 2 In folgenden Fällen gilt die Unterzeichnung des Rechnungsbelegs durch die berechtigte Person als Ausgabenbewilligung: a. Ausgaben bis zum Betrag von Fr. 15‘000.–; b. Löhne und Sozialleistungen; c. gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Gebühren; d. Rechnungen für Telefonie (ohne Telefoninstallationskosten und Gebührenablösungen) und für Frankaturen; e. Gebühren und Spesen von Post und Banken; f. Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmerechnungen; g. Kapitalrückzahlungen, Umschuldungen, Neufinanzierungen und Zahlungen von Zinsen; h. interne Verrechnungen. 3 In folgenden Fällen gilt die Vertragsunterzeichnung als Ausgabenbewilligung für alle aus dem Vertrag resultierenden Folgezahlungen: a. jährlich wiederkehrenden Zahlungen gleicher Höhe; b. Teilzahlungen; c. Zahlungen basierend auf einem schriftlichen Vertrag, wenn die Summe der Zahlungen bei Vertragsunterzeichnung bekannt ist und der Gesamtbetrag gemäss den Ausgabenbefugnissen in Art. 32 bewilligt wurde.

Your change, as a redline

Art. 33

Ausgabenbewilligungen 1. Form 1 Die Ausgaben der Direktionen werden durch Beschluss der zuständigen Stelle bewilligt. 12 Fassung gemäss Änderung vom 24. März 2020, in Kraft seit 1. April 2021. 13 Fassung gemäss Änderung vom 24. April 2024, in Kraft seit 1. Mai 2024. Seite 14/25 2 In folgenden Fällen gilt die Unterzeichnung des Rechnungsbelegs durch die berechtigte Person als Ausgabenbewilligung: a. Ausgaben bis zum Betrag von Fr. 15‘000.–; b. Löhne und Sozialleistungen; c. gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Gebühren; d. Rechnungen für Telefonie (ohne Telefoninstallationskosten und Gebührenablösungen) und für Frankaturen; e. Gebühren und Spesen von Post und Banken; f. Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmerechnungen; g. Kapitalrückzahlungen, Umschuldungen, Neufinanzierungen und Zahlungen von Zinsen; h. interne Verrechnungen. 3 In folgenden Fällen gilt die Vertragsunterzeichnung als Ausgabenbewilligung für alle aus dem Vertrag resultierenden Folgezahlungen: a. jährlich wiederkehrenden Zahlungen gleicher Höhe; b. Teilzahlungen; c. Zahlungen basierend auf einem schriftlichen Vertrag, wenn die Summe der Zahlungen bei Vertragsunterzeichnung bekannt ist und der Gesamtbetrag gemäss den Ausgabenbefugnissen in Art. 32 bewilligt wurde.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds