Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20
… Art. 21* c) politische Gemeinde 1 Die politische Gemeinde kann den Motorfahrzeug- und den Fahrradverkehr auf Gemeindestrassen und Wegen, die nicht dem allgemeinen Durchgangsverkehr dienen, vollständig untersagen oder zeitlich beschränken.18 2 Sie kann beschränkte Fahrverbote verfügen für: a) Gemeindestrassen dritter Klasse; b) Wege. 17 Vgl. Art. 107 der eidg Signalisationsverordnung vom 5. September 1979, SR 741.21. 18 Vgl. Art. 3 Abs. 3 des BG über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, SR 741.01. 3 Sie teilt ihre Anordnungen vor Erlass dem Polizeikommando mit und bringt nach dessen Weisungen das zutreffende Signal an. Art. 22 d) polizeiliche Anordnungen19 1 In besonderen Fällen kann die Polizei den Verkehr vorübergehend, höchstens während acht Tagen, beschränken oder umleiten.* 2 Bei dringenden und unvorhergesehenen Arbeiten ist das mit dem Strassenunterhalt beauftragte Verwaltungspersonal zuständig. Es teilt seine Anordnungen der Polizei mit. Die Polizei kann Anordnungen ändern oder aufheben.
Art. 20
… Art. 21* c) politische Gemeinde 1 Die politische Gemeinde kann den Motorfahrzeug- und den Fahrradverkehr auf Gemeindestrassen und Wegen, die nicht dem allgemeinen Durchgangsverkehr dienen, vollständig untersagen oder zeitlich beschränken.18 2 Sie kann beschränkte Fahrverbote verfügen für: a) Gemeindestrassen dritter Klasse; b) Wege. 17 Vgl. Art. 107 der eidg Signalisationsverordnung vom 5. September 1979, SR 741.21. 18 Vgl. Art. 3 Abs. 3 des BG über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, SR 741.01. 3 Sie teilt ihre Anordnungen vor Erlass dem Polizeikommando mit und bringt nach dessen Weisungen das zutreffende Signal an. Art. 22 d) polizeiliche Anordnungen19 1 In besonderen Fällen kann die Polizei den Verkehr vorübergehend, höchstens während acht Tagen, beschränken oder umleiten.* 2 Bei dringenden und unvorhergesehenen Arbeiten ist das mit dem Strassenunterhalt beauftragte Verwaltungspersonal zuständig. Es teilt seine Anordnungen der Polizei mit. Die Polizei kann Anordnungen ändern oder aufheben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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