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Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 bis Angabe eines Grundes ist für die Sperrung nicht erforderlich.7*

Abrufverfahren 1 Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt betreibt eine Plattform für die Bekanntgabe von Fahrberechtigungs- und Fahrzeugdaten im Abrufverfahren. 2 Die Plattform enthält insbesondere folgende Stammdaten: a) Anrede; b) Vorname; c) Name; d) Geburtsdatum; e) Heimatort; f) Adresse; g) AHV-Versicherungsnummer; h) Firma; i) UID-Nummer; j) Fahrzeugdaten und Fahrzeuggeschichte. 7 Vgl. Art. 104 Abs. 5 des eidg Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SR 741.01. 3 Die Datenplattform enthält insbesondere folgende weitere Daten: a) Daten nach Art. 89e Bst. abis in Verbindung mit Art. 89c des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19588 sowie der eidgenössischen Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung vom 30. November 20189; b) Daten zum technischen Zustand von Fahrzeugen. 4 Folgende öffentliche Organe können im Abrufverfahren Einsicht in die Daten nehmen, wenn sie diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen: a) Daten nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung: 1. die Polizei; 2. die Staatsanwaltschaft; b) Daten nach Abs. 2 dieser Bestimmung: 1. das Steueramt; 2. die Sozialhilfebehörden; 3. das Konkursamt; 4. die Betreibungsämter; 5. das Amt für Wirtschaft und Arbeit. 5 Die Leitung des datenbeziehenden öffentlichen Organs bestimmt die Mitarbeitenden oder Organisationseinheiten, die Daten abrufen können. Sie meldet diese dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. 6 Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt stellt sicher, dass die Zugriffsrechte dokumentiert, überprüfbar und datenschutzkonform verwaltet werden.

Your change, as a redline

Art. 7 bis Angabe eines Grundes ist für die Sperrung nicht erforderlich.7*

Abrufverfahren 1 Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt betreibt eine Plattform für die Bekanntgabe von Fahrberechtigungs- und Fahrzeugdaten im Abrufverfahren. 2 Die Plattform enthält insbesondere folgende Stammdaten: a) Anrede; b) Vorname; c) Name; d) Geburtsdatum; e) Heimatort; f) Adresse; g) AHV-Versicherungsnummer; h) Firma; i) UID-Nummer; j) Fahrzeugdaten und Fahrzeuggeschichte. 7 Vgl. Art. 104 Abs. 5 des eidg Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SR 741.01. 3 Die Datenplattform enthält insbesondere folgende weitere Daten: a) Daten nach Art. 89e Bst. abis in Verbindung mit Art. 89c des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19588 sowie der eidgenössischen Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung vom 30. November 20189; b) Daten zum technischen Zustand von Fahrzeugen. 4 Folgende öffentliche Organe können im Abrufverfahren Einsicht in die Daten nehmen, wenn sie diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen: a) Daten nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung: 1. die Polizei; 2. die Staatsanwaltschaft; b) Daten nach Abs. 2 dieser Bestimmung: 1. das Steueramt; 2. die Sozialhilfebehörden; 3. das Konkursamt; 4. die Betreibungsämter; 5. das Amt für Wirtschaft und Arbeit. 5 Die Leitung des datenbeziehenden öffentlichen Organs bestimmt die Mitarbeitenden oder Organisationseinheiten, die Daten abrufen können. Sie meldet diese dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. 6 Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt stellt sicher, dass die Zugriffsrechte dokumentiert, überprüfbar und datenschutzkonform verwaltet werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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