Propose a change

Organisationsrichtlinien

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Haftung

1 Der Staat (Kanton, Gemeinden und andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts) haftet für den Schaden, den seine Angestellten in ihrer amtlichen Funktion jemandem widerrechtlich zugefügt haben(§ 5 Abs. 1 Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördenmitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz; VG; BGS 154.11). Für den Schaden aus falscher Auskunft haftet der Staat nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Angestellten, unter der Voraussetzung, dass die Auskunft von einem zuständigen Angestelltenschriftlich erteilt wurde. Dem Geschädigten steht kein Anspruch gegen den Angestellten zu. Der Angestellte haftet für den Schaden, den er dem Staat durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung seiner Amtspflichten zufügt. Hat der Staat einem geschädigten Dritten aufgrund dieses oder eines anderen Gesetzes Ersatz leisten müssen, steht ihm der Rückgriff auf den Angestellten zu, der den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.

Your change, as a redline

Art. 3 Haftung

1 Der Staat (Kanton, Gemeinden und andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts) haftet für den Schaden, den seine Angestellten in ihrer amtlichen Funktion jemandem widerrechtlich zugefügt haben(§ 5 Abs. 1 Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördenmitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz; VG; BGS 154.11). Für den Schaden aus falscher Auskunft haftet der Staat nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Angestellten, unter der Voraussetzung, dass die Auskunft von einem zuständigen Angestelltenschriftlich erteilt wurde. Dem Geschädigten steht kein Anspruch gegen den Angestellten zu. Der Angestellte haftet für den Schaden, den er dem Staat durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung seiner Amtspflichten zufügt. Hat der Staat einem geschädigten Dritten aufgrund dieses oder eines anderen Gesetzes Ersatz leisten müssen, steht ihm der Rückgriff auf den Angestellten zu, der den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it