Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 18
2. Auflage 1 Ist die amtliche Mitwirkung zugesichert, so legt die zuständige Gemeinde folgende Akten gemäss Artikel 30 VBWG9) während 30 Tagen öffentlich auf: a den Plan des Beizugsgebietes (Perimeterplan), b das Verzeichnis der bekannten Eigentümerinnen und Eigentümer der beigezogenen Grundstücke und deren Fläche im Beizugsgebiet (Eigentümer- und Flächenverzeichnis), c den Statutenentwurf zur Orientierung und d das Projekt mit einem Voranschlag der mutmasslichen Gesamtkosten zur öffentlichen Mitwirkung. 2 Sofern es zweckmässig ist, sind ausserdem aufzulegen: a die Bauprojekte und b der auf Prozentangaben beschränkte Kostenverteiler, aus dem der voraussichtliche Anteil der öffentlichen Beiträge ersichtlich sein soll. 3 Bei Zusammenlegungen sind die Beteiligten auf die mit der Planauflage verbundenen Verfügungsbeschränkungen gemäss Artikel 26 VBWG aufmerksam zu machen. Ein Doppel des Perimeterplanes ist den zuständigen Grundbuchämtern zuzustellen.
Art. 18
2. Auflage 1 Ist die amtliche Mitwirkung zugesichert, so legt die zuständige Gemeinde folgende Akten gemäss Artikel 30 VBWG9) während 30 Tagen öffentlich auf: a den Plan des Beizugsgebietes (Perimeterplan), b das Verzeichnis der bekannten Eigentümerinnen und Eigentümer der beigezogenen Grundstücke und deren Fläche im Beizugsgebiet (Eigentümer- und Flächenverzeichnis), c den Statutenentwurf zur Orientierung und d das Projekt mit einem Voranschlag der mutmasslichen Gesamtkosten zur öffentlichen Mitwirkung. 2 Sofern es zweckmässig ist, sind ausserdem aufzulegen: a die Bauprojekte und b der auf Prozentangaben beschränkte Kostenverteiler, aus dem der voraussichtliche Anteil der öffentlichen Beiträge ersichtlich sein soll. 3 Bei Zusammenlegungen sind die Beteiligten auf die mit der Planauflage verbundenen Verfügungsbeschränkungen gemäss Artikel 26 VBWG aufmerksam zu machen. Ein Doppel des Perimeterplanes ist den zuständigen Grundbuchämtern zuzustellen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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