Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 39
Aufnahme und Bewertung des alten Besitzstandes 1 Die vorhandenen Grundbuchvermessungen, die Grundbucheintragungen und die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bilden die Grundlage für die Bewertung des alten Besitzstandes. 2 Die Schätzungskommission bereitet die für das Unternehmen massgebenden Bonitierungsvorschriften vor. 3 Grundlage für die Bonitierung von Kulturland und Wald bildet in der Regel die Bodenwertkarte, für den Wald zusätzlich der Bestandeswert (Wert der Bestockung). 4 Ausgehend von der Bodenwertkarte ermittelt die Schätzungskommission die Bonitierungswerte. 913.111 12 5 Über den Bestand bestrittener privater Rechte und Lasten urteilt das zuständige Regionalgericht. Bestrittene Rechte sind als bestehend zu betrachten, wenn die Einsprecherin oder der Einsprecher innert der von der Schätzungskommission gesetzten Frist keine Klage einreicht. *
Art. 39
Aufnahme und Bewertung des alten Besitzstandes 1 Die vorhandenen Grundbuchvermessungen, die Grundbucheintragungen und die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bilden die Grundlage für die Bewertung des alten Besitzstandes. 2 Die Schätzungskommission bereitet die für das Unternehmen massgebenden Bonitierungsvorschriften vor. 3 Grundlage für die Bonitierung von Kulturland und Wald bildet in der Regel die Bodenwertkarte, für den Wald zusätzlich der Bestandeswert (Wert der Bestockung). 4 Ausgehend von der Bodenwertkarte ermittelt die Schätzungskommission die Bonitierungswerte. 913.111 12 5 Über den Bestand bestrittener privater Rechte und Lasten urteilt das zuständige Regionalgericht. Bestrittene Rechte sind als bestehend zu betrachten, wenn die Einsprecherin oder der Einsprecher innert der von der Schätzungskommission gesetzten Frist keine Klage einreicht. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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