Propose a change

Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 43

Entschädigung 1 Die beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben Anspruch auf eine Entschädigung in Geld, wenn a Wertunterschiede zwischen dem Anspruch auf Neuzuteilung und den neu zugewiesenen Grundstücken auszugleichen sind; b nur ein kleines Grundstück von geringem Wert eingeworfen wurde und kein entsprechender Realersatz geleistet werden kann; c keine anspruchsgerechte Zuteilung möglich ist und die angebotene Minderzuteilung als unzumutbar erscheint; d sie besondere Leistungen zu erbringen haben, die nicht durch Realersatz abgegolten werden können oder e sie andere Nachteile erleiden, die nach den Grundsätzen des Enteignungsrechts einen Entschädigungsanspruch begründen. Vorbehalten bleibt der Ausgleich im Rahmen der Kostenverteilung. 13 913.111 2 Im Falle einer Mehrzuteilung gemäss Absatz 1 Buchstabe a oder wenn ihr oder ihm aus dem Unternehmen auf andere Weise besondere Vorteile erwachsen, hat die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer der Trägerin eine Entschädigung zu leisten. 3 Beim Ausgleich einer Mehr- oder Minderzuteilung ist der Bonitätswert nebst einem angemessenen Zuschlag bis zur Höhe des Verkehrswertes zu entschädigen. In den anderen Fällen ist der Verkehrswert massgebend. Dieser ist nach Grundsätzen des Enteignungsrechts zu ermitteln.

Your change, as a redline

Art. 43

Entschädigung 1 Die beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben Anspruch auf eine Entschädigung in Geld, wenn a Wertunterschiede zwischen dem Anspruch auf Neuzuteilung und den neu zugewiesenen Grundstücken auszugleichen sind; b nur ein kleines Grundstück von geringem Wert eingeworfen wurde und kein entsprechender Realersatz geleistet werden kann; c keine anspruchsgerechte Zuteilung möglich ist und die angebotene Minderzuteilung als unzumutbar erscheint; d sie besondere Leistungen zu erbringen haben, die nicht durch Realersatz abgegolten werden können oder e sie andere Nachteile erleiden, die nach den Grundsätzen des Enteignungsrechts einen Entschädigungsanspruch begründen. Vorbehalten bleibt der Ausgleich im Rahmen der Kostenverteilung. 13 913.111 2 Im Falle einer Mehrzuteilung gemäss Absatz 1 Buchstabe a oder wenn ihr oder ihm aus dem Unternehmen auf andere Weise besondere Vorteile erwachsen, hat die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer der Trägerin eine Entschädigung zu leisten. 3 Beim Ausgleich einer Mehr- oder Minderzuteilung ist der Bonitätswert nebst einem angemessenen Zuschlag bis zur Höhe des Verkehrswertes zu entschädigen. In den anderen Fällen ist der Verkehrswert massgebend. Dieser ist nach Grundsätzen des Enteignungsrechts zu ermitteln.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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