Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtverwertung im Linthgebiet
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Change 1
Art. 17
Aufgaben und Befugnisse 1 Dem Verwaltungsrat obliegen ausser den ihm durch diese Statuten im Einzelnen übertragenen Aufgaben: a. die Beschlussfassung über die mit mit dem Budget genehmigten Ausgaben; b. die Beschlussfassung über Ausgaben ausserhalb des Budgets, welche die zwingende Folge von Bestimmungen dieser Statuten oder besonderer Beschlüsse der Delegiertenversammlung, gesetzlicher Vorschriften und richterlicher Urteile sind; c. die Aufsicht über den Bau und Betrieb der Anlage; d. die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen; e. die Beschlussfassung über Ausgaben gemäss Anhang dieser Statuten; f. die Anstellung des Geschäftsführers, des Aktuars und deren Stellvertreter sowie des übrigen Personals; die Anstellung erfolgt durch privatrechtliche Verträge; g. die Entschädigung des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates im Rahmen des Budgets; h. die Vorbereitung der Delegiertenversammlung und deren Geschäfte; i. die Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung; k. der Abschluss von Abfall-Lieferverträgen und von Zusammenarbeitsverträgen im Rahmen der Zielsetzungen des Verbandes und der Kapazität der Anlagen, vorbehältlich der Kompetenz der Delegiertenversammlung gemäss Artikel 12 Buchstabe m; l. die Festlegung der im Rahmen von Artikel 4 anzunehmenden Stoffe und der Modalitäten der Anlieferung und Kontrolle; m. der Abschluss von Verträgen, die nicht in die Kompetenz des Geschäftsführers fallen und soweit nicht die Delegiertenversammlung zuständig ist; n. der freihändige oder zwangsrechtliche Erwerb von Grund und Rechten im Rahmen genehmigter Bauprojekte; o. die Bestimmung der Modalitäten für Fremdfinanzierungen; p. das Führen von Prozessen und von Verfahren für den Verband in privat- und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; q. der Erlass von Pflichtenheften für das Personal, technischen Reglementen, Betriebsordnung und Ähnlichem; r. alle weiteren Aufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.
Art. 17
Aufgaben und Befugnisse 1 Dem Verwaltungsrat obliegen ausser den ihm durch diese Statuten im Einzelnen übertragenen Aufgaben: a. die Beschlussfassung über die mit mit dem Budget genehmigten Ausgaben; b. die Beschlussfassung über Ausgaben ausserhalb des Budgets, welche die zwingende Folge von Bestimmungen dieser Statuten oder besonderer Beschlüsse der Delegiertenversammlung, gesetzlicher Vorschriften und richterlicher Urteile sind; c. die Aufsicht über den Bau und Betrieb der Anlage; d. die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen; e. die Beschlussfassung über Ausgaben gemäss Anhang dieser Statuten; f. die Anstellung des Geschäftsführers, des Aktuars und deren Stellvertreter sowie des übrigen Personals; die Anstellung erfolgt durch privatrechtliche Verträge; g. die Entschädigung des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates im Rahmen des Budgets; h. die Vorbereitung der Delegiertenversammlung und deren Geschäfte; i. die Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung; k. der Abschluss von Abfall-Lieferverträgen und von Zusammenarbeitsverträgen im Rahmen der Zielsetzungen des Verbandes und der Kapazität der Anlagen, vorbehältlich der Kompetenz der Delegiertenversammlung gemäss Artikel 12 Buchstabe m; l. die Festlegung der im Rahmen von Artikel 4 anzunehmenden Stoffe und der Modalitäten der Anlieferung und Kontrolle; m. der Abschluss von Verträgen, die nicht in die Kompetenz des Geschäftsführers fallen und soweit nicht die Delegiertenversammlung zuständig ist; n. der freihändige oder zwangsrechtliche Erwerb von Grund und Rechten im Rahmen genehmigter Bauprojekte; o. die Bestimmung der Modalitäten für Fremdfinanzierungen; p. das Führen von Prozessen und von Verfahren für den Verband in privat- und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; q. der Erlass von Pflichtenheften für das Personal, technischen Reglementen, Betriebsordnung und Ähnlichem; r. alle weiteren Aufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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