Propose a change

Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtverwertung im Linthgebiet

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Befugnisse 1 Den Verbandsgemeinden stehen folgende Befugnisse zu: a. Finanzbefugnisse gemäss Anhang dieser Statuten; b. Statutenänderungen gemäss Artikel 31; c. Auflösung des Verbandes gemäss Artikel 30; d. Wahl des Delegierten gemäss Artikel 11; e. Beschlussfassung zu Initiativen gemäss Artikel 9. 2 Ausgabenbeschlüsse der Delegiertenversammlung über neue einmalige Ausgaben von mehr als 25 Millionen Franken und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Franken bedürfen obligatorisch der Zustimmung der Mehrheit der Verbandsgemeinden. 3 Ausgabenbeschlüsse der Delegiertenversammlung über neue einmalige Ausgaben von mehr als 7 Millionen Franken bis und mit 25 Millionen Franken und über Zusatzkredite in derselben Höhe sowie über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 700'000 Franken bis und mit 2,5 Millionen Franken bedürfen obligatorisch der Zustimmung der Mehrheit der Verbandsgemeinden, sofern die Zustimmung zum Beschluss mit weniger als drei Viertel der anwesenden Delegiertenstimmen erfolgte.

Your change, as a redline

Art. 7

Befugnisse 1 Den Verbandsgemeinden stehen folgende Befugnisse zu: a. Finanzbefugnisse gemäss Anhang dieser Statuten; b. Statutenänderungen gemäss Artikel 31; c. Auflösung des Verbandes gemäss Artikel 30; d. Wahl des Delegierten gemäss Artikel 11; e. Beschlussfassung zu Initiativen gemäss Artikel 9. 2 Ausgabenbeschlüsse der Delegiertenversammlung über neue einmalige Ausgaben von mehr als 25 Millionen Franken und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Franken bedürfen obligatorisch der Zustimmung der Mehrheit der Verbandsgemeinden. 3 Ausgabenbeschlüsse der Delegiertenversammlung über neue einmalige Ausgaben von mehr als 7 Millionen Franken bis und mit 25 Millionen Franken und über Zusatzkredite in derselben Höhe sowie über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 700'000 Franken bis und mit 2,5 Millionen Franken bedürfen obligatorisch der Zustimmung der Mehrheit der Verbandsgemeinden, sofern die Zustimmung zum Beschluss mit weniger als drei Viertel der anwesenden Delegiertenstimmen erfolgte.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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