Nutzungsreglement Jugendplatz FR33WAY
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Change 1
Art. 3
Zuständigkeiten 1 Die Organisation und Entscheidungsfindung rund um das Objekt erfolgen durch das Kernteam FR33WAY. Zu den Aufgaben des Kernteams FR33WAY gehören: a) Planen, koordinieren, organisieren und kontrollieren der Aktivitäten auf dem Objekt b) Monatliche Sitzungen (Ausnahme: Winterpause von Dezember bis Februar) c) Verantwortung für die Weiterentwicklung der Infrastruktur d) Planen und durchführen von Veranstaltungen. e) Erstellen von Berichten an den Gemeinderat (Mai, August und November) f) Ansprechpartner für alle, die den Platz selbst nutzen (wollen) oder von der Nutzung betroffen sind (Nachbarn, Passanten usw.) g) Aufräumarbeiten während und nach dem Normalbetrieb und während und nach den Veranstaltungen h) Platzregeln den Nutzer:innen bekannt machen und auf die Einhaltung hinweisen i) Bei Nichteinhaltung der Platzregeln geeignete Massnahmen in Gang setzen 2 Die Jugendarbeiter:innen halten im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit regelmässige Treffen mit dem Kernteam FR33WAY ab. Dabei dienen sie auch als Ansprechpartner bei allfälligen Problemen und Konflikten und können als Vermittler zwischen der Gemeindeverwaltung, den Einwohner:innen und den Nutzer:innen, sowie im Bedarfsfall innerhalb der Gruppe(n) von Nutzer:innen auftreten. a Betriebliche Projekte (Veranstaltungen, Weiterentwicklung der Jugendplatz-Ausstattung) können mit den Jugendarbeiter:innen im Rahmen von Werk-Projekten durchgeführt werden. & Die Jugendarbeiter:innen sind auf dem Jugendplatz nur als Besucher:innen und Begleiter:innen unterwegs. Sie sind keine Regelgeber:innen oder Aufsichtspersonal. 8 Der generelle Unterhalt des Jugendplatzes, im üblichen Rahmen für öffentlichen Plätze, erfolgt durch die Gemeindeverwaltung und umfasst: a) Rasenmähen und weitere Grünpflege (soweit es die Infrastruktur zulässt) b) Regelmässige Leerung der Entsorgungsmöglichkeiten c) Auftragserteilung zur Reinigung der WC-Anlagen 6 Explizit ausgeschlossen vom „üblichen Unterhalt“ ist das Aufräumen des Platzes. 7 Bei Infrastrukturanpassungen wird die Gemeindeverwaltung miteinbezogen. 8 Das Gemeinderatsmitglied, welches für die Jugend zuständig ist, ist für die Übermittlung der Projektberichte im Mai, August und November zuhanden des Gemeinderats zuständig. 9 Der Gemeinderat unterstützt und begleitet dieses Projekt, indem er die Kennzahlen der Berichte begutachtet, bespricht und kontrolliert und im Anschluss der Kerngruppe FR33WAY ein Feedback gibt. 10 Des Weiteren stehen dem Gemeinderat Kompetenzen zu, die er basierend auf den erhaltenen Berichten prüft. Der Gemeinderat a) kann Massnahmen zur Verbesserung des Jugendplatzes FR33WAY festsetzen und anordnen. b) kann über die vorzeitige Beendigung des Pilotprojekts befinden. c) entscheidet über die Fortsetzung oder Verlängerung des Projekts. d) kann über die Erweiterung oder Streichung von Kennzahlen befinden.
Art. 3
Zuständigkeiten 1 Die Organisation und Entscheidungsfindung rund um das Objekt erfolgen durch das Kernteam FR33WAY. Zu den Aufgaben des Kernteams FR33WAY gehören: a) Planen, koordinieren, organisieren und kontrollieren der Aktivitäten auf dem Objekt b) Monatliche Sitzungen (Ausnahme: Winterpause von Dezember bis Februar) c) Verantwortung für die Weiterentwicklung der Infrastruktur d) Planen und durchführen von Veranstaltungen. e) Erstellen von Berichten an den Gemeinderat (Mai, August und November) f) Ansprechpartner für alle, die den Platz selbst nutzen (wollen) oder von der Nutzung betroffen sind (Nachbarn, Passanten usw.) g) Aufräumarbeiten während und nach dem Normalbetrieb und während und nach den Veranstaltungen h) Platzregeln den Nutzer:innen bekannt machen und auf die Einhaltung hinweisen i) Bei Nichteinhaltung der Platzregeln geeignete Massnahmen in Gang setzen 2 Die Jugendarbeiter:innen halten im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit regelmässige Treffen mit dem Kernteam FR33WAY ab. Dabei dienen sie auch als Ansprechpartner bei allfälligen Problemen und Konflikten und können als Vermittler zwischen der Gemeindeverwaltung, den Einwohner:innen und den Nutzer:innen, sowie im Bedarfsfall innerhalb der Gruppe(n) von Nutzer:innen auftreten. a Betriebliche Projekte (Veranstaltungen, Weiterentwicklung der Jugendplatz-Ausstattung) können mit den Jugendarbeiter:innen im Rahmen von Werk-Projekten durchgeführt werden. & Die Jugendarbeiter:innen sind auf dem Jugendplatz nur als Besucher:innen und Begleiter:innen unterwegs. Sie sind keine Regelgeber:innen oder Aufsichtspersonal. 8 Der generelle Unterhalt des Jugendplatzes, im üblichen Rahmen für öffentlichen Plätze, erfolgt durch die Gemeindeverwaltung und umfasst: a) Rasenmähen und weitere Grünpflege (soweit es die Infrastruktur zulässt) b) Regelmässige Leerung der Entsorgungsmöglichkeiten c) Auftragserteilung zur Reinigung der WC-Anlagen 6 Explizit ausgeschlossen vom „üblichen Unterhalt“ ist das Aufräumen des Platzes. 7 Bei Infrastrukturanpassungen wird die Gemeindeverwaltung miteinbezogen. 8 Das Gemeinderatsmitglied, welches für die Jugend zuständig ist, ist für die Übermittlung der Projektberichte im Mai, August und November zuhanden des Gemeinderats zuständig. 9 Der Gemeinderat unterstützt und begleitet dieses Projekt, indem er die Kennzahlen der Berichte begutachtet, bespricht und kontrolliert und im Anschluss der Kerngruppe FR33WAY ein Feedback gibt. 10 Des Weiteren stehen dem Gemeinderat Kompetenzen zu, die er basierend auf den erhaltenen Berichten prüft. Der Gemeinderat a) kann Massnahmen zur Verbesserung des Jugendplatzes FR33WAY festsetzen und anordnen. b) kann über die vorzeitige Beendigung des Pilotprojekts befinden. c) entscheidet über die Fortsetzung oder Verlängerung des Projekts. d) kann über die Erweiterung oder Streichung von Kennzahlen befinden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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