Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 141 Gemeindeexekutive
1 Die Gemeindeexekutive ist eine Kollegialbehörde, die sich selbstständig organisiert.
2 Sie setzt sich zusammen aus:
a. einem administrativen Rat aus 5 Mitgliedern in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern;
b. einem administrativen Rat aus 3 Mitgliedern in den anderen Gemeinden;
c. …
3 Sie wird alle fünf Jahre nach dem Grundsatz des Majorzes gewählt. Der erste Wahlgang findet gleichzeitig mit der Wahl des Gemeinderats statt.
Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Juni 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 6. März 2023 (BBl 2023 724 Art. 6 Abs. 1; 2022 2963). Bis 31. Mai 2025: «einem administrativen Rat aus 3 Mitgliedern in Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern».
Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2021, mit Wirkung seit 1. Juni 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 6. März 2023 (BBl 2023 724 Art. 6 Abs. 1; 2022 2963). Bis 31. Mai 2025: «einer Gemeindepräsidentin oder einem Gemeindepräsidenten und 2 Adjunktinnen und Adjunkten in den anderen Gemeinden».
Your change, as a redline
Art. 141 Gemeindeexekutive
1 Die Gemeindeexekutive ist eine Kollegialbehörde, die sich selbstständig organisiert.
2 Sie setzt sich zusammen aus:
a. einem administrativen Rat aus 5 Mitgliedern in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern;
b. einem administrativen Rat aus 3 Mitgliedern in den anderen Gemeinden;
c. …
3 Sie wird alle fünf Jahre nach dem Grundsatz des Majorzes gewählt. Der erste Wahlgang findet gleichzeitig mit der Wahl des Gemeinderats statt.
Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Juni 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 6. März 2023 (BBl 2023 724 Art. 6 Abs. 1; 2022 2963). Bis 31. Mai 2025: «einem administrativen Rat aus 3 Mitgliedern in Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern».
Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2021, mit Wirkung seit 1. Juni 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 6. März 2023 (BBl 2023 724 Art. 6 Abs. 1; 2022 2963). Bis 31. Mai 2025: «einer Gemeindepräsidentin oder einem Gemeindepräsidenten und 2 Adjunktinnen und Adjunkten in den anderen Gemeinden».
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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