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Change 1
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Art. 155 Steuern
1 Die Ausgestaltung der Steuern richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, Allgemeinheit, Gleichmässigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
2 Die Steuern der natürlichen Personen sind so auszugestalten, dass die wirtschaftlich Schwachen geschont werden, der Leistungswille erhalten bleibt und die Selbstvorsorge gefördert wird.
3 Die Steuern der juristischen Personen sind so auszugestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit gewahrt wird und die Anstrengungen zur Sicherung und zum Ausbau der Vollbeschäftigung berücksichtigt werden.
4 Der Staat handelt zugunsten einer Verringerung des interkantonalen Steuerwettbewerbs.
5 Der Staat bekämpft den Steuerbetrug und die Steuerhinterziehung.
6 Die kantonale Umsetzung der Steuerreformen des Bundes gehorcht folgenden Grundsätzen:
a. Aufrechterhaltung der Finanzierung des Service public und der Leistungen an die Bevölkerung;
b. Erhalt des kantonalen und kommunalen Steueraufkommens;
c. Verstärkung der Steuerprogression.
Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414).
Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414).
Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414).
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Art. 155 Steuern
1 Die Ausgestaltung der Steuern richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, Allgemeinheit, Gleichmässigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
2 Die Steuern der natürlichen Personen sind so auszugestalten, dass die wirtschaftlich Schwachen geschont werden, der Leistungswille erhalten bleibt und die Selbstvorsorge gefördert wird.
3 Die Steuern der juristischen Personen sind so auszugestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit gewahrt wird und die Anstrengungen zur Sicherung und zum Ausbau der Vollbeschäftigung berücksichtigt werden.
4 Der Staat handelt zugunsten einer Verringerung des interkantonalen Steuerwettbewerbs.
5 Der Staat bekämpft den Steuerbetrug und die Steuerhinterziehung.
6 Die kantonale Umsetzung der Steuerreformen des Bundes gehorcht folgenden Grundsätzen:
a. Aufrechterhaltung der Finanzierung des Service public und der Leistungen an die Bevölkerung;
b. Erhalt des kantonalen und kommunalen Steueraufkommens;
c. Verstärkung der Steuerprogression.
Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414).
Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414).
Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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