Propose a change

Verfassung der Republik und des Kantons Genf

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 155 Steuern

1 Die Ausgestaltung der Steuern richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, Allgemeinheit, Gleichmässigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. 2 Die Steuern der natürlichen Personen sind so auszugestalten, dass die wirtschaftlich Schwachen geschont werden, der Leistungswille erhalten bleibt und die Selbstvorsorge gefördert wird. 3 Die Steuern der juristischen Personen sind so auszugestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit gewahrt wird und die Anstrengungen zur Sicherung und zum Ausbau der Vollbeschäftigung berücksichtigt werden. 4 Der Staat handelt zugunsten einer Verringerung des interkantonalen Steuerwettbewerbs. 5 Der Staat bekämpft den Steuerbetrug und die Steuerhinterziehung. 6 Die kantonale Umsetzung der Steuerreformen des Bundes gehorcht folgenden Grundsätzen: a. Aufrechterhaltung der Finanzierung des Service public und der Leistungen an die Bevölkerung; b. Erhalt des kantonalen und kommunalen Steueraufkommens; c. Verstärkung der Steuerprogression. Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414). Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414). Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414).

Your change, as a redline

Art. 155 Steuern

1 Die Ausgestaltung der Steuern richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, Allgemeinheit, Gleichmässigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. 2 Die Steuern der natürlichen Personen sind so auszugestalten, dass die wirtschaftlich Schwachen geschont werden, der Leistungswille erhalten bleibt und die Selbstvorsorge gefördert wird. 3 Die Steuern der juristischen Personen sind so auszugestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit gewahrt wird und die Anstrengungen zur Sicherung und zum Ausbau der Vollbeschäftigung berücksichtigt werden. 4 Der Staat handelt zugunsten einer Verringerung des interkantonalen Steuerwettbewerbs. 5 Der Staat bekämpft den Steuerbetrug und die Steuerhinterziehung. 6 Die kantonale Umsetzung der Steuerreformen des Bundes gehorcht folgenden Grundsätzen: a. Aufrechterhaltung der Finanzierung des Service public und der Leistungen an die Bevölkerung; b. Erhalt des kantonalen und kommunalen Steueraufkommens; c. Verstärkung der Steuerprogression. Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414). Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414). Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2020, in Kraft seit 17. Okt. 2020. Gewährleistungsbeschluss vom 21. Sept. 2021 (BBl 2021 2340 Art. 5 Abs. 1, 1414).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it