Feuerwehrordnung und Tarife
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Change 1
Art. 1 Aufgaben sind in
FWG aufgelistet und werden durch diese Ordnung nicht tangiert. Der Kommandant wird von der jeweiligen Feuerwehr gewählt. Die Wahl ist gemäss Art. 11 FWG durch den Gemeinderat zu genehmigen. 32 Zusammensetzung Für die Zusammensetzung der Feuerwehr, insbesondere des Kaders, ist Art, 7 FWG massgebend. 33 Mannschaftsbestand 331 Gemeindefeuerwehr Die Gemeinde setzt den Minimalbestand an Angehörigen der Feuerwehr mit mindestens absolvierter Grundausbildung auf 30 Personen fest Angehörige der Feuerwehr, die nicht im Alarmdispositiv (Landes-Notruf- und Einsatzzentrale LNEZ) aufgeführt sind, gelten nicht als Aktivmitglieder der Feuerwehr. Wird der Minimalbestand an Angehörigen der Feuerwehr unterschritten, hat die Gemeinde zusammen mit der Feuerwehr geeignete Massnahmen zu ergreifen, 332 Jugendfeuerwehr Die Gemeindefeuerwehr Triesenberg kann eine Jugendfeuerwehr unterhalten, Die Jugendfeuerwehr wird durch die Gemeinde Triesenberg ausgerüstet und gemäss den Vorgaben des Landes ausgebildet, Die Jugendfeuerwehr darf zu keinen Einsätzen aufgeboten werden. 333 Betriebsfeuerwehren Die Betriebsfeuerwehren nehmen ihre Aufgabe innerhalb ihres Betriebs selbständig wahr, Sie sind jedoch grundsätzlich der Gemeindefeuerwehr zugeordnet und ihr unterstellt und können bei Bedarf zu Einsätzen der Gemeindefeuerwehr aufgeboten werden (vgl. Art. 8 FWG). Die Mannschaftsbestände der Betriebsfeuerwehren zählen nicht zum Bestand der Aktivmitglieder der Gemeindefeuerwehr, 4 Bestimmungen zum Einsatz 41 Alarmierung 411 Alarmierung der Feuerwehr Die Feuerwehr wird über die Landes-Notruf- und Einsatzzentrale (LNEZ) mittels Telefon, Mobiltelefon und Pager zu Einsätzen aufgeboten, 412 Zusätzliche gemeindeinterne Alarmierung Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Feuerwehr gemeindeintern weitere Alarmierungen vorzunehmen. °* Vorsteher Der Vorsteher ist im Nachhinein durch den Feuerwehrkommandanten grundsätzlich über Feuerwehreinsätze zu informieren. Sind Bewohner der Gemeinde durch ein Ereignis unmittelbar betroffen oder müssen Ortsteile evakuiert werden, ist der Vorsteher umgehend aufzubieten. ; °* Alarmierung der Werk- und Forstbetriebe Die Werk- und Forstbetriebe der Gemeinde können für einen Feuerwehreinsatz immer dann aufgeboten werden, wenn spezielle Gefahren vorliegen, für deren Bewältigung der Feuerwehr geeignete Fachleute, Werkzeuge und Maschinen fehlen (z.B. Rüfeniedergänge oder Waldschäden, bei denen die Bäume unter Spannung stehen und durch geschulte Personen zersägt werden müssen). °* Alarmierung der Verwaltung Bei grösseren Schadensfällen kann auch Personal aus der Gemeindeverwaltung zur Unterstützung aufgeboten werden (z.B. für die Administration bei Evakuierungen). 42 Einsatzleitung Grundsätzlich wird jeder Einsatz der Feuerwehr durch einen Feuerwehroffizier mit der entsprechenden Ausbildung oder durch den höchst chargierten Feuerwehrmann geleitet. Dies hat nicht zwingend der Kommandant zu sein. 421 Kompetenz © Alle eingesetzten Gruppen der Feuerwehr (inkl. Nachbarschaftshilfe und Stützpunkt) sind der Einsatzleitung unterstellt. Werden Werk- und Forstbetriebe und/oder Private aufgeboten, sind diese ebenfalls der Einsatzleitung der Feuerwehr unterstellt. °* Sollte weitere organisierte Hilfe benötigt werden, wird diese ausschliesslich durch die Einsatzleitung über die LNEZ organisiert. Davon ausgenommen sind die Werk- und Forstbetriebe sowie die Verwaltung der Gemeinde. © Erfordert ein Einsatz Auftragsvergaben an Private, so sind diese grundsätzlich mit der Gemeindevorstehung abzusprechen. In dringenden Fällen hat die Einsatzleitung die Kompetenz, die entsprechenden Massnahmen sofort anzuordnen. Die Gemeindevorstehung ist so schnell als möglich darüber zu informieren. 43 Externe Hilfe Die Anforderung externer Hilfe (Nachbarschaftshilfe, Feuerwehr-Stützpunkt und/oder weitere Rettungsorganisationen) ist Sache der Einsatzleitung. Die Gemeindefeuerwehr Triesenberg ist verpflichtet, Aufgeboten der LNEZ für Hilfeleistungen in anderen Gemeinden nachzukommen (vgl. Art. 17 FWG). 5 Material / Infrastruktur 51 Beschaffung Mit Ausnahme von alltäglichen Verbrauchsmaterialien erfolgt die Beschaffung der Materialien in Zusammenarbeit mit der FWK der Gemeinde Triesenberg. Die Anschaffungen sind vom Gemeinderat zu bewilligen, Die technischen Mindestanforderungen an Fahrzeuge, Geräte und Materialien richten sich nach den Bestimmungen der Gemeindefeuerwehr-Ausrüstungs- Verordnung. Sollten Offerten notwendig sein, entscheidet die FWK, wer für deren Beschaffung zuständig ist. 52 Materialverwaltung Der von der Feuerwehr gewählte Materialwart hat über das Material der Feuerwehr genau Buch zu führen. Sind Reparaturen notwendig, hat der Materialwart diese nach Rücksprache mit dem Kommandanten zu veranlassen. 53 Wartung der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Die Leiter der Fachabteilungen (Fahrzeuge, Motorspritze, Verkehr, Atemschutz, Olwehr, Materialwart) sind für die Kontrolle und die Wartung der ihnen zugeteilten Materialien verantwortlich, Diesbezügliche Kosten sind mit dem Kommandanten abzusprechen. Für die Atemschutzgeräte ist der Atemschutzchef verantwortlich, welcher auch für die genaue Kontrolle der Atemschutzgeräte und deren Buchführung zuständig ist. 54 Materialpflege Sämtliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte sind so zu unterhalten, dass jederzeit und ohne Verzögerung ein Einsatz geleistet werden kann. 55 Persönliche Ausrüstung Die persönliche Ausrüstung aller Angehörigen der Feuerwehr ist in der Gemeindefeuerwehr-Ausrüstungs-Verordnung aufgeführt. Als persönliche Ausrüstung wird bezeichnet, was zur Sicherheit des Trägers benötigt wird (insbesondere Helm, Brandschutzjacke, Brandschutzhose, Sicherheits-Einsatzstiefel sowie Handschuhe, Rettungsgurt etc.). Die persönliche Ausrüstung wird jedem Angehörigen der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Er ist dafür selber verantwortlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem er die Feuerwehr verlässt. Verlorene, mutwillig beschädigte oder nicht zurückgegebene Ausrüstungen können dem Angehörigen der Feuerwehr durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. 56 Bauliche Infrastruktur Die Gemeinde Triesenberg stellt der Feuerwehr ein Feuerwehrdepot zur Verfügung. Die Ausfahrt ist so zu beschildern, dass diese jederzeit und ohne Behinderung möglich ist. Zur Infrastruktur des Feuerwehrdepots gehört ebenfalls ein Kommandoraum, in dem die entsprechende Funkausrüstung für die Führung eines Einsatzes ab Zentrale gewährleistet ist. Die Gemeinde stellt der Feuerwehr für Schulungszwecke einen Theorieraum zur Verfügung. 6 Ausbildung 61 Kurse des Landes Die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr wird grundsätzlich an Kursen des Landes absolviert. 62 Übungen der Gemeindefeuerwehr
Art. 1 Aufgaben sind in
FWG aufgelistet und werden durch diese Ordnung nicht tangiert. Der Kommandant wird von der jeweiligen Feuerwehr gewählt. Die Wahl ist gemäss Art. 11 FWG durch den Gemeinderat zu genehmigen. 32 Zusammensetzung Für die Zusammensetzung der Feuerwehr, insbesondere des Kaders, ist Art, 7 FWG massgebend. 33 Mannschaftsbestand 331 Gemeindefeuerwehr Die Gemeinde setzt den Minimalbestand an Angehörigen der Feuerwehr mit mindestens absolvierter Grundausbildung auf 30 Personen fest Angehörige der Feuerwehr, die nicht im Alarmdispositiv (Landes-Notruf- und Einsatzzentrale LNEZ) aufgeführt sind, gelten nicht als Aktivmitglieder der Feuerwehr. Wird der Minimalbestand an Angehörigen der Feuerwehr unterschritten, hat die Gemeinde zusammen mit der Feuerwehr geeignete Massnahmen zu ergreifen, 332 Jugendfeuerwehr Die Gemeindefeuerwehr Triesenberg kann eine Jugendfeuerwehr unterhalten, Die Jugendfeuerwehr wird durch die Gemeinde Triesenberg ausgerüstet und gemäss den Vorgaben des Landes ausgebildet, Die Jugendfeuerwehr darf zu keinen Einsätzen aufgeboten werden. 333 Betriebsfeuerwehren Die Betriebsfeuerwehren nehmen ihre Aufgabe innerhalb ihres Betriebs selbständig wahr, Sie sind jedoch grundsätzlich der Gemeindefeuerwehr zugeordnet und ihr unterstellt und können bei Bedarf zu Einsätzen der Gemeindefeuerwehr aufgeboten werden (vgl. Art. 8 FWG). Die Mannschaftsbestände der Betriebsfeuerwehren zählen nicht zum Bestand der Aktivmitglieder der Gemeindefeuerwehr, 4 Bestimmungen zum Einsatz 41 Alarmierung 411 Alarmierung der Feuerwehr Die Feuerwehr wird über die Landes-Notruf- und Einsatzzentrale (LNEZ) mittels Telefon, Mobiltelefon und Pager zu Einsätzen aufgeboten, 412 Zusätzliche gemeindeinterne Alarmierung Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Feuerwehr gemeindeintern weitere Alarmierungen vorzunehmen. °* Vorsteher Der Vorsteher ist im Nachhinein durch den Feuerwehrkommandanten grundsätzlich über Feuerwehreinsätze zu informieren. Sind Bewohner der Gemeinde durch ein Ereignis unmittelbar betroffen oder müssen Ortsteile evakuiert werden, ist der Vorsteher umgehend aufzubieten. ; °* Alarmierung der Werk- und Forstbetriebe Die Werk- und Forstbetriebe der Gemeinde können für einen Feuerwehreinsatz immer dann aufgeboten werden, wenn spezielle Gefahren vorliegen, für deren Bewältigung der Feuerwehr geeignete Fachleute, Werkzeuge und Maschinen fehlen (z.B. Rüfeniedergänge oder Waldschäden, bei denen die Bäume unter Spannung stehen und durch geschulte Personen zersägt werden müssen). °* Alarmierung der Verwaltung Bei grösseren Schadensfällen kann auch Personal aus der Gemeindeverwaltung zur Unterstützung aufgeboten werden (z.B. für die Administration bei Evakuierungen). 42 Einsatzleitung Grundsätzlich wird jeder Einsatz der Feuerwehr durch einen Feuerwehroffizier mit der entsprechenden Ausbildung oder durch den höchst chargierten Feuerwehrmann geleitet. Dies hat nicht zwingend der Kommandant zu sein. 421 Kompetenz © Alle eingesetzten Gruppen der Feuerwehr (inkl. Nachbarschaftshilfe und Stützpunkt) sind der Einsatzleitung unterstellt. Werden Werk- und Forstbetriebe und/oder Private aufgeboten, sind diese ebenfalls der Einsatzleitung der Feuerwehr unterstellt. °* Sollte weitere organisierte Hilfe benötigt werden, wird diese ausschliesslich durch die Einsatzleitung über die LNEZ organisiert. Davon ausgenommen sind die Werk- und Forstbetriebe sowie die Verwaltung der Gemeinde. © Erfordert ein Einsatz Auftragsvergaben an Private, so sind diese grundsätzlich mit der Gemeindevorstehung abzusprechen. In dringenden Fällen hat die Einsatzleitung die Kompetenz, die entsprechenden Massnahmen sofort anzuordnen. Die Gemeindevorstehung ist so schnell als möglich darüber zu informieren. 43 Externe Hilfe Die Anforderung externer Hilfe (Nachbarschaftshilfe, Feuerwehr-Stützpunkt und/oder weitere Rettungsorganisationen) ist Sache der Einsatzleitung. Die Gemeindefeuerwehr Triesenberg ist verpflichtet, Aufgeboten der LNEZ für Hilfeleistungen in anderen Gemeinden nachzukommen (vgl. Art. 17 FWG). 5 Material / Infrastruktur 51 Beschaffung Mit Ausnahme von alltäglichen Verbrauchsmaterialien erfolgt die Beschaffung der Materialien in Zusammenarbeit mit der FWK der Gemeinde Triesenberg. Die Anschaffungen sind vom Gemeinderat zu bewilligen, Die technischen Mindestanforderungen an Fahrzeuge, Geräte und Materialien richten sich nach den Bestimmungen der Gemeindefeuerwehr-Ausrüstungs- Verordnung. Sollten Offerten notwendig sein, entscheidet die FWK, wer für deren Beschaffung zuständig ist. 52 Materialverwaltung Der von der Feuerwehr gewählte Materialwart hat über das Material der Feuerwehr genau Buch zu führen. Sind Reparaturen notwendig, hat der Materialwart diese nach Rücksprache mit dem Kommandanten zu veranlassen. 53 Wartung der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Die Leiter der Fachabteilungen (Fahrzeuge, Motorspritze, Verkehr, Atemschutz, Olwehr, Materialwart) sind für die Kontrolle und die Wartung der ihnen zugeteilten Materialien verantwortlich, Diesbezügliche Kosten sind mit dem Kommandanten abzusprechen. Für die Atemschutzgeräte ist der Atemschutzchef verantwortlich, welcher auch für die genaue Kontrolle der Atemschutzgeräte und deren Buchführung zuständig ist. 54 Materialpflege Sämtliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte sind so zu unterhalten, dass jederzeit und ohne Verzögerung ein Einsatz geleistet werden kann. 55 Persönliche Ausrüstung Die persönliche Ausrüstung aller Angehörigen der Feuerwehr ist in der Gemeindefeuerwehr-Ausrüstungs-Verordnung aufgeführt. Als persönliche Ausrüstung wird bezeichnet, was zur Sicherheit des Trägers benötigt wird (insbesondere Helm, Brandschutzjacke, Brandschutzhose, Sicherheits-Einsatzstiefel sowie Handschuhe, Rettungsgurt etc.). Die persönliche Ausrüstung wird jedem Angehörigen der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Er ist dafür selber verantwortlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem er die Feuerwehr verlässt. Verlorene, mutwillig beschädigte oder nicht zurückgegebene Ausrüstungen können dem Angehörigen der Feuerwehr durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. 56 Bauliche Infrastruktur Die Gemeinde Triesenberg stellt der Feuerwehr ein Feuerwehrdepot zur Verfügung. Die Ausfahrt ist so zu beschildern, dass diese jederzeit und ohne Behinderung möglich ist. Zur Infrastruktur des Feuerwehrdepots gehört ebenfalls ein Kommandoraum, in dem die entsprechende Funkausrüstung für die Führung eines Einsatzes ab Zentrale gewährleistet ist. Die Gemeinde stellt der Feuerwehr für Schulungszwecke einen Theorieraum zur Verfügung. 6 Ausbildung 61 Kurse des Landes Die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr wird grundsätzlich an Kursen des Landes absolviert. 62 Übungen der Gemeindefeuerwehr
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.