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Wasserreglement und Tarifordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Artikel 75

Schlussbestimmung Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26. November 2024 genehmigt. Es tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen in diesem Zusammenhang gefassten Gemeinderatsbeschlüsse. ____________________________ ____________________________ Gemeindevorsteher Vizevorsteher TARIFORDNUNG WASSERREGLEMENT 1. Januar 2022 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Anschlussgebühr 22 2. Grundgebühr 22 3. Übergangs- und Schlussbestimmungen 23 Gestützt auf Artikel 62 des Reglements der Wasserversorgung Triesenberg vom 28. September 2021 erlässt der Gemeinderat folgende Gebühren exkl. MwSt.: 1. Anschlussgebühr a. Die Anschlussgebühr beträgt CHF 3.50 pro m3 umbautem Raum nach SIA. b. In der Anschlussgebühr von CHF 3.50 pro m3 ist der Wasserbezug während der Realisierung der Baute integriert. c. Die Aufwendungen des Wasserwerks für die Installation der Provisorien werden den Grundeigentümern in Rechnung gestellt. d. Bei Sprinkleranlagen beträgt die Anschlussgebühr zusätzlich zur normalen Anschlussgebühr nach Artikel 1, Absatz 1 dieser Tarifordnung CHF 15.00 pro benötigten Minutenliter. Die im Minutenliter erforderliche Wassermenge ergibt sich aus dem für das Objekt errechneten Nenndurchfluss zuzüglich des für das Objekt errechneten, zusätzlichen Feuerwehrbedarfs. Von dieser rechnerisch erforderlichen Wassermenge werden für den zusätzlichen Feuerwehrbedarf 1200 Minutenliter abgezogen. Die zusätzliche Anschlussgebühr für Sprinkleranlagen ist somit für die rechnerisch erforderliche Wassermenge (Nenndurchfluss & Feuerwehrbedarf in Minutenliter) abzüglich 1200 Minutenliter zu entrichten. e. Die Anschlussgebühren werden zum Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz erhoben. 2. Grund- und Verbrauchsgebühr a. Die Grundgebühr pro Jahr für jede Wohneinheit die von der Gemeinde Triesenberg mit Trinkwasser versorgt wird beträgt CHF 70.00 (exkl. MwSt.). b. Die Verbrauchsgebühr richtet sich nach dem jährlichen Wasserverbrauch, wird anhand des Wasserzählers ermittelt und beträgt CHF 1.05 (exkl. MwSt.) pro m3 bezogenes Trinkwasser. Ab einer Verbrauchsmenge von 500 m3 pro Rechnungsjahr beträgt die Gebühr für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Landwirtschaftsbetriebe CHF 0.85 (exkl. MwSt.) pro m3 bezogenes Trinkwasser. c. Eigentümer von Wohnungen im ganzjährig bewohnten Dorfgebiet wird die Gebühr auf deren Gesuch hin erlassen, wenn die Wohnung nicht ausgebaut ist, wegen fehlender Wasser- und Kanalisatonsanschüssen oder nachweislich seit mindestens drei Jahren nicht benutzt worden ist. 3. Übergangs- und Schlussbestimmungen Diese Tarifordnung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Als Stichtag für die Ablösung der bestehenden Tarife wird der 31. Dezember 2021 festgesetzt. Baugesuche die bis zu diesem Termin beim Hochbauamt eingehen werden zu den bisher geltenden Tarifen verrechnet. Diese Tarifordnung der Wasserversorgung Triesenberg wurde vom Triesenberger Gemeinderat am 19. Oktober 2021 genehmigt. Triesenberg, 1. Dezember 2021 Christoph Beck, Vorsteher

Your change, as a redline

Artikel 75

Schlussbestimmung Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26. November 2024 genehmigt. Es tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen in diesem Zusammenhang gefassten Gemeinderatsbeschlüsse. ____________________________ ____________________________ Gemeindevorsteher Vizevorsteher TARIFORDNUNG WASSERREGLEMENT 1. Januar 2022 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Anschlussgebühr 22 2. Grundgebühr 22 3. Übergangs- und Schlussbestimmungen 23 Gestützt auf Artikel 62 des Reglements der Wasserversorgung Triesenberg vom 28. September 2021 erlässt der Gemeinderat folgende Gebühren exkl. MwSt.: 1. Anschlussgebühr a. Die Anschlussgebühr beträgt CHF 3.50 pro m3 umbautem Raum nach SIA. b. In der Anschlussgebühr von CHF 3.50 pro m3 ist der Wasserbezug während der Realisierung der Baute integriert. c. Die Aufwendungen des Wasserwerks für die Installation der Provisorien werden den Grundeigentümern in Rechnung gestellt. d. Bei Sprinkleranlagen beträgt die Anschlussgebühr zusätzlich zur normalen Anschlussgebühr nach Artikel 1, Absatz 1 dieser Tarifordnung CHF 15.00 pro benötigten Minutenliter. Die im Minutenliter erforderliche Wassermenge ergibt sich aus dem für das Objekt errechneten Nenndurchfluss zuzüglich des für das Objekt errechneten, zusätzlichen Feuerwehrbedarfs. Von dieser rechnerisch erforderlichen Wassermenge werden für den zusätzlichen Feuerwehrbedarf 1200 Minutenliter abgezogen. Die zusätzliche Anschlussgebühr für Sprinkleranlagen ist somit für die rechnerisch erforderliche Wassermenge (Nenndurchfluss & Feuerwehrbedarf in Minutenliter) abzüglich 1200 Minutenliter zu entrichten. e. Die Anschlussgebühren werden zum Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz erhoben. 2. Grund- und Verbrauchsgebühr a. Die Grundgebühr pro Jahr für jede Wohneinheit die von der Gemeinde Triesenberg mit Trinkwasser versorgt wird beträgt CHF 70.00 (exkl. MwSt.). b. Die Verbrauchsgebühr richtet sich nach dem jährlichen Wasserverbrauch, wird anhand des Wasserzählers ermittelt und beträgt CHF 1.05 (exkl. MwSt.) pro m3 bezogenes Trinkwasser. Ab einer Verbrauchsmenge von 500 m3 pro Rechnungsjahr beträgt die Gebühr für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Landwirtschaftsbetriebe CHF 0.85 (exkl. MwSt.) pro m3 bezogenes Trinkwasser. c. Eigentümer von Wohnungen im ganzjährig bewohnten Dorfgebiet wird die Gebühr auf deren Gesuch hin erlassen, wenn die Wohnung nicht ausgebaut ist, wegen fehlender Wasser- und Kanalisatonsanschüssen oder nachweislich seit mindestens drei Jahren nicht benutzt worden ist. 3. Übergangs- und Schlussbestimmungen Diese Tarifordnung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Als Stichtag für die Ablösung der bestehenden Tarife wird der 31. Dezember 2021 festgesetzt. Baugesuche die bis zu diesem Termin beim Hochbauamt eingehen werden zu den bisher geltenden Tarifen verrechnet. Diese Tarifordnung der Wasserversorgung Triesenberg wurde vom Triesenberger Gemeinderat am 19. Oktober 2021 genehmigt. Triesenberg, 1. Dezember 2021 Christoph Beck, Vorsteher

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Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

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