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Aussehen und Art des Tragens des Anerkennungszeichens

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Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt, https://www.ris.bka.gv.at (CC BY 4.0)

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Contents: 4 provisions
  1. Langtitel
  2. § 1
  3. § 2
  4. Anlage 1

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4 provisions

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Aussehen und die Art des Tragens des Anerkennungszeichens StF: BGBl. II Nr. 22/2014 Auf Grund des § 5 Abs. 5 des Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetzes (EDuAZG), BGBl. Nr. 521/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2013, wird verordnet:

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§ 1

§ 1. Das Anerkennungszeichen ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.

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§ 2

§ 2. Das Anerkennungszeichen ist am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinertem Maßstab (Miniatur) ist gestattet.

Propose a change

Anlage 1

Anlage BESCHREIBUNG DES ANERKENNUNGSZEICHENS a) Kleinod: Kreisrund, vergoldet, Durchmesser 37,5 mm. Die Vorderseite zeigt eine einzeilige Inschrift „SIGNUM LAUDIS“, umgeben von einer kreisrunden Umschrift „BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES – DANK UND ANERKENNUNG“, diese wiederum umgeben von einem rundumlaufenden stilisierten Lorbeerkranz mit Früchten. Die Rückseite des Kleinods zeigt den Adler des Österreichischen Bundeswappens. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine vergoldete Öse und einen vergoldeten Ring hergestellt. b) Band: 45 mm breit, weiß, mit einem 20 mm breiten dunkelblauen Mittelstreifen und beiderseits je 4,5 mm breiten rot-weiß-roten Kanten. Auf dem Band ist ein 10 mm hoher und 12 mm breiter, vergoldeter, oben offener Lorbeerkranz, der das 8 mm hohe und 7 mm breite metallene farbige Landeswappen des jeweiligen Bundeslandes umfasst, angebracht.

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