Bauordnung Näfels
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Change 1
Art. 9 Abweichungen
1 Mit dem Überbauungsplan kann von den Vorschriften der Bauordnung abgewichen werden, wenn damit besonders gute Lösungen erzielt werden. Die Durchmischung der Nutzung ist zulässig, sofern Zweck und Charakter der betreffenden Zone grundsätzlich gewahrt bleiben. Für die Beurteilung einer besonders guten Lösung werden namentlich folgende Kriterien beurteilt: a) Erschliessung und Parkierung; b) Hygienisch und baulich einwandfreie Lösung; c) Beachtung der Beziehung zu den Nachbargrundstücken; d) Harmonische Einordnung der Bauten ins Gesamtbild der Umgebung; e) Grosszügige und zweckmässige Anlage von Freiflächen und Kinderspielplätzen. 2 Der Gemeinderat kann namentlich folgende Abweichungen von der Bauordnung bewilligen: a) Erhöhung der zonengemässen Geschosszahl und der Gebäudehöhen. In der Dorfkernzone darf jedoch höchstens ein zusätzliches Vollgeschoss bewilligt werden. b) Erhöhung der Ausnützungsziffer in den folgenden Zonen: 1. Wohnzone W2a: Hauptbauten Ausnützungsziffer max. 0.55, An- und Nebenbauten Überbauungsziffer max. 0.15 2. Wohnzone W2b: Hauptbauten Ausnützungsziffer max. 0.80, An- und Nebenbauten Überbauungsziffer max. 0.20 3. Wohn- und Gewerbezone: Hauptbauten Ausnützungsziffer max. 1.20, An- und Nebenbauten Überbauungsziffer max. 0.20 4. * Zentrumszone Z: Hauptbauten Ausnützungsziffer max. 1.20, An- und Nebenbauten Überbauungsziffer max. 0.20 c) Mehrfamilienhäuser in den Wohnzonen können gestattet werden. d) * Zentrumszone: Attikageschosse gelten auch dann als Dachgeschoss, wenn sie nur auf zwei Seiten um 45° zurückversetzt sind. An Lagen, die städtebaulich ausgezeichnet sind, können einzelne Gebäude eine markant grössere Gebäudehöhe mit zusätzlichen Vollgeschossen aufweisen. Entsprechend ihrer Dominanz im Ortsbild haben sie erhöhte Anforderungen bzgl. Gesamtwirkung zu erfüllen und eine sehr hohe architektonische Qualität aufzuweisen. Eine solche städtebauliche Situation ist mit Bezug zum Siedlungsraum Glarus-Nord zu begründen und zu visualisieren. 3 Der Gemeinderat ist berechtigt, aufgrund eines Überbauungsplanes in der Dorfkernzone (DK) der Kernzone (K) sowie der Wohn- und Gewerbezone (WG) geschlossene Bauweise zu verfügen. 4 Bei Überbauungsplänen ist die Ausnützungsziffer gesamthaft, ohne Aufteilung des Baugrundstücks in Einzelparzellen, einzuhalten.
Art. 9 Abweichungen
1 Mit dem Überbauungsplan kann von den Vorschriften der Bauordnung abgewichen werden, wenn damit besonders gute Lösungen erzielt werden. Die Durchmischung der Nutzung ist zulässig, sofern Zweck und Charakter der betreffenden Zone grundsätzlich gewahrt bleiben. Für die Beurteilung einer besonders guten Lösung werden namentlich folgende Kriterien beurteilt: a) Erschliessung und Parkierung; b) Hygienisch und baulich einwandfreie Lösung; c) Beachtung der Beziehung zu den Nachbargrundstücken; d) Harmonische Einordnung der Bauten ins Gesamtbild der Umgebung; e) Grosszügige und zweckmässige Anlage von Freiflächen und Kinderspielplätzen. 2 Der Gemeinderat kann namentlich folgende Abweichungen von der Bauordnung bewilligen: a) Erhöhung der zonengemässen Geschosszahl und der Gebäudehöhen. In der Dorfkernzone darf jedoch höchstens ein zusätzliches Vollgeschoss bewilligt werden. b) Erhöhung der Ausnützungsziffer in den folgenden Zonen: 1. Wohnzone W2a: Hauptbauten Ausnützungsziffer max. 0.55, An- und Nebenbauten Überbauungsziffer max. 0.15 2. Wohnzone W2b: Hauptbauten Ausnützungsziffer max. 0.80, An- und Nebenbauten Überbauungsziffer max. 0.20 3. Wohn- und Gewerbezone: Hauptbauten Ausnützungsziffer max. 1.20, An- und Nebenbauten Überbauungsziffer max. 0.20 4. * Zentrumszone Z: Hauptbauten Ausnützungsziffer max. 1.20, An- und Nebenbauten Überbauungsziffer max. 0.20 c) Mehrfamilienhäuser in den Wohnzonen können gestattet werden. d) * Zentrumszone: Attikageschosse gelten auch dann als Dachgeschoss, wenn sie nur auf zwei Seiten um 45° zurückversetzt sind. An Lagen, die städtebaulich ausgezeichnet sind, können einzelne Gebäude eine markant grössere Gebäudehöhe mit zusätzlichen Vollgeschossen aufweisen. Entsprechend ihrer Dominanz im Ortsbild haben sie erhöhte Anforderungen bzgl. Gesamtwirkung zu erfüllen und eine sehr hohe architektonische Qualität aufzuweisen. Eine solche städtebauliche Situation ist mit Bezug zum Siedlungsraum Glarus-Nord zu begründen und zu visualisieren. 3 Der Gemeinderat ist berechtigt, aufgrund eines Überbauungsplanes in der Dorfkernzone (DK) der Kernzone (K) sowie der Wohn- und Gewerbezone (WG) geschlossene Bauweise zu verfügen. 4 Bei Überbauungsplänen ist die Ausnützungsziffer gesamthaft, ohne Aufteilung des Baugrundstücks in Einzelparzellen, einzuhalten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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