Propose a change

Gesetz über die öffentlich-rechtliche Anstalt GEVAG (GEVAG-Gesetz)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 14

Zusammensetzung und Aufgaben des Verwaltungsrates 1 Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan der GEVAG und vertritt die GEVAG nach aussen. Der Verwaltungsrat trifft die strategischen Entscheide und trägt die unternehmerische Verantwortung, insbesondere für die Umsetzung der Eignerstrategie und des Leistungsauftrags. 2 Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 3 bis 5 weiteren Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre; Wiederwahl ist zweimal, bei Wahl eines Mitglieds zum Präsidenten dreimal zulässig. Die Bestimmungen des Obligationenrechts zur Aktiengesellschaft betreffend Anforderungen und Haftung an den Verwaltungsrat finden Anwendung. 3 Der Verwaltungsrat tagt regelmässig auf Einladung des Präsidenten. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit anwesend ist. Alle Entscheide erfolgen durch Mehrheitsbeschluss, bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. 4 Der Verwaltungsrat erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: a) Anstellung und Entlassung des Geschäftsführers und der weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung; b) Verabschiedung von Jahresbericht und Jahresrechnung zuhanden der Eignerversammlung sowie Genehmigung des Budgets; c) Beschlussfassung über ausserordentliche Ausgaben im Rahmen des Organisationsreglements, welche im Budget nicht vorgesehen sind; d) Erlass von Reglementen, namentlich Personalreglement, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Weisungen und Richtlinien; e) Einsetzung von Fachkommissionen; f) Einladung und Moderation der Eignerversammlung. 832 $$$ 6 1.1.2021 5 Im Übrigen verfügt er im Rahmen des Leistungsauftrags über sämtliche Befugnisse, die nicht durch dieses Gesetz einem anderen Organ übertragen worden sind. Mit Ausnahme der in Abs. 4 ausdrücklich aufgezählten Aufgaben ist die Delegation an die Geschäftsleitung oder an eine Fachkommission zulässig. 3. Geschäftsleitung

Your change, as a redline

Art. 14

Zusammensetzung und Aufgaben des Verwaltungsrates 1 Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan der GEVAG und vertritt die GEVAG nach aussen. Der Verwaltungsrat trifft die strategischen Entscheide und trägt die unternehmerische Verantwortung, insbesondere für die Umsetzung der Eignerstrategie und des Leistungsauftrags. 2 Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 3 bis 5 weiteren Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre; Wiederwahl ist zweimal, bei Wahl eines Mitglieds zum Präsidenten dreimal zulässig. Die Bestimmungen des Obligationenrechts zur Aktiengesellschaft betreffend Anforderungen und Haftung an den Verwaltungsrat finden Anwendung. 3 Der Verwaltungsrat tagt regelmässig auf Einladung des Präsidenten. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit anwesend ist. Alle Entscheide erfolgen durch Mehrheitsbeschluss, bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. 4 Der Verwaltungsrat erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: a) Anstellung und Entlassung des Geschäftsführers und der weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung; b) Verabschiedung von Jahresbericht und Jahresrechnung zuhanden der Eignerversammlung sowie Genehmigung des Budgets; c) Beschlussfassung über ausserordentliche Ausgaben im Rahmen des Organisationsreglements, welche im Budget nicht vorgesehen sind; d) Erlass von Reglementen, namentlich Personalreglement, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Weisungen und Richtlinien; e) Einsetzung von Fachkommissionen; f) Einladung und Moderation der Eignerversammlung. 832 $$$ 6 1.1.2021 5 Im Übrigen verfügt er im Rahmen des Leistungsauftrags über sämtliche Befugnisse, die nicht durch dieses Gesetz einem anderen Organ übertragen worden sind. Mit Ausnahme der in Abs. 4 ausdrücklich aufgezählten Aufgaben ist die Delegation an die Geschäftsleitung oder an eine Fachkommission zulässig. 3. Geschäftsleitung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds