Gesetz über die Akkreditierungsstelle
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 8 Beleihung oder Errichtung
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem 1. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2. Bundesministerium der Finanzen, 3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 4. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 5. Bundesministerium für Gesundheit, 6. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 7. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine juristische Person des Privatrechts mit Aufgaben und Befugnissen einer Akkreditierungsstelle beleihen, wenn die Voraussetzungen nach § 10 vorliegen. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können ferner nähere Bestimmungen getroffen werden über 1. die Zuständigkeit der dort genannten Bundesministerien für die Aufsicht und 2. die Ausgestaltung der Aufsicht. (2) Für den Fall, dass eine juristische Person des Privatrechts nicht nach Absatz 1 beliehen wird oder die Beleihung nach § 10 Absatz 3 beendet wird, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit den in Absatz 1 genannten Ministerien ein Bundesamt für Akkreditierung errichten.
§ 8 Beleihung oder Errichtung
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem 1. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2. Bundesministerium der Finanzen, 3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 4. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 5. Bundesministerium für Gesundheit, 6. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 7. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine juristische Person des Privatrechts mit Aufgaben und Befugnissen einer Akkreditierungsstelle beleihen, wenn die Voraussetzungen nach § 10 vorliegen. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können ferner nähere Bestimmungen getroffen werden über 1. die Zuständigkeit der dort genannten Bundesministerien für die Aufsicht und 2. die Ausgestaltung der Aufsicht. (2) Für den Fall, dass eine juristische Person des Privatrechts nicht nach Absatz 1 beliehen wird oder die Beleihung nach § 10 Absatz 3 beendet wird, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit den in Absatz 1 genannten Ministerien ein Bundesamt für Akkreditierung errichten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.