Reglement über das Beitragsmanagement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Begriffe 1 Beiträge sind zweckgebundene geldwerte Vorteile und Leistungen, die Empfängerinnen und Empfängern ausserhalb der Stadtverwaltung für die Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse gewährt werden. Sie werden als Abgeltungen oder Finanzhilfen ausgerichtet. 2 Geldwerte Vorteile und Leistungen sind insbesondere nichtrückzahlbare Geldleistungen, Vorzugsbedingungen bei Darlehen und Beteiligungen, Bürgschaften sowie unentgeltliche oder verbilligte Dienst- oder Sachleistungen. 3 Abgeltungen sind geldwerte Vorteile und Leistungen, die gewährt werden, um die finanziellen Lasten zu mildern oder auszugleichen, welche sich aus der Erfüllung vorgeschriebener oder übertragener kommunaler öffentlicher Aufgaben ergeben. 4 Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile und Leistungen, die gewährt werden, um die freiwillige Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse zu fördern oder zu erhalten.
Art. 2
Begriffe 1 Beiträge sind zweckgebundene geldwerte Vorteile und Leistungen, die Empfängerinnen und Empfängern ausserhalb der Stadtverwaltung für die Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse gewährt werden. Sie werden als Abgeltungen oder Finanzhilfen ausgerichtet. 2 Geldwerte Vorteile und Leistungen sind insbesondere nichtrückzahlbare Geldleistungen, Vorzugsbedingungen bei Darlehen und Beteiligungen, Bürgschaften sowie unentgeltliche oder verbilligte Dienst- oder Sachleistungen. 3 Abgeltungen sind geldwerte Vorteile und Leistungen, die gewährt werden, um die finanziellen Lasten zu mildern oder auszugleichen, welche sich aus der Erfüllung vorgeschriebener oder übertragener kommunaler öffentlicher Aufgaben ergeben. 4 Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile und Leistungen, die gewährt werden, um die freiwillige Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse zu fördern oder zu erhalten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.