411.214.2 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) Vom 26. September 2010 Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c, 72 Absatz 1 und 107 Absatz 1 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) vom 8. Juni 19861) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 15. Dezember 2009 (RRB Nr. 2009/2450) beschliesst: I. 1. Der Kanton Solothurn tritt der interkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) bei. 2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt. 3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 14 HarmoS-Konkordat zu kündigen. 4. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat einen Entwurf der sich aus dem Beitrittsbeschluss ergebenden notwendigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen zu unterbreiten. 5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt und ermächtigt, die Vereinbarung im Namen des Kantons Solothurn zu unterzeichnen. II. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft. Dieser Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum. Angenommen in der Volksabstimmung vom 26. September 2010. Publiziert im Amtsblatt vom 26. November 2010. Inkrafttreten am 26. November 2010. ________________ 1) BGS 111.1.
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Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule
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