Change 1 Article Choose an article Art. 1 Europäisches Recht für die Erteilung von Patenten Art. 2 Europäisches Patent Art. 3 Territoriale Wirkung Art. 4 Europäische Patentorganisation Art. 4a Konferenz der Minister der Vertragsstaaten Art. 5 Rechtsstellung Art. 6 Sitz Art. 7 Dienststellen des Europäischen Patentamts Art. 8 Vorrechte und Immunitäten Art. 9 Haftung Art. 10 Leitung Art. 11 Ernennung hoher Bediensteter Art. 12 Amtspflichten Art. 13 Streitsachen zwischen der Organisation und den Bediensteten des Europäischen Patentamts Art. 14 Sprachen des Europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke Art. 15 Organe im Verfahren Art. 16 Eingangsstelle Art. 17 Recherchenabteilungen Art. 18 Prüfungsabteilungen Art. 19 Einspruchsabteilungen Art. 20 Rechtsabteilung Art. 21 Beschwerdekammern Art. 22 Grosse Beschwerdekammer Art. 23 Unabhängigkeit der Mitglieder der Kammern Art. 24 Ausschliessung und Ablehnung Art. 25 Technische Gutachten Art. 26 Zusammensetzung Art. 27 Vorsitz Art. 28 Präsidium Art. 29 Tagungen Art. 30 Teilnahme von Beobachtern Art. 31 Sprachen des Verwaltungsrats Art. 32 Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung Art. 33 Befugnisse des Verwaltungsrats in bestimmten Fällen Art. 34 Stimmrecht Art. 35 Abstimmungen Art. 36 Stimmenwägung Art. 37 Finanzierung des Haushalts Art. 38 Eigene Mittel der Organisation Art. 39 Zahlungen der Vertragsstaaten aufgrund der für die Aufrechterhaltung der europäischen Patente erhobenen Gebühren Art. 40 Bemessung der Gebühren und Anteile - besondere Finanzbeiträge Art. 41 Vorschüsse Art. 42 Haushaltsplan Art. 43 Bewilligung der Ausgaben Art. 44 Mittel für unvorhergesehene Ausgaben Art. 45 Haushaltsjahr Art. 46 Entwurf und Feststellung des Haushaltsplans Art. 47 Vorläufige Haushaltsführung Art. 48 Ausführung des Haushaltsplans Art. 49 Rechnungsprüfung Art. 50 Finanzordnung Art. 51 Gebühren Art. 52 Patentierbare Erfindungen Art. 53 Ausnahmen von der Patentierbarkeit Art. 54 Neuheit Art. 55 Unschädliche Offenbarungen Art. 56 Erfinderische Tätigkeit Art. 57 Gewerbliche Anwendbarkeit Art. 58 Recht zur Anmeldung europäischer Patente Art. 59 Mehrere Anmelder Art. 60 Recht auf das europäische Patent Art. 61 Anmeldung europäischer Patente durch Nichtberechtigte Art. 62 Recht auf Erfindernennung Art. 63 Laufzeit des europäischen Patents Art. 64 Rechte aus dem europäischen Patent Art. 65 Übersetzung des europäischen Patents Art. 66 Wirkung der europäischen Patentanmeldung als nationale Anmeldung Art. 67 Rechte aus der europäischen Patentanmeldung nach Veröffentlichung Art. 68 Wirkung des Widerrufs oder der Beschränkung des europäischen Patents Art. 69 Schutzbereich Art. 70 Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung oder eines europäischen Patents Art. 71 Übertragung und Bestellung von Rechten Art. 72 Rechtsgeschäftliche Übertragung Art. 73 Vertragliche Lizenzen Art. 74 Anwendbares Recht Art. 75 Einreichung der europäischen Patentanmeldung Art. 76 Europäische Teilanmeldung Art. 77 Weiterleitung europäischer Patentanmeldungen Art. 78 Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung Art. 79 Benennung der Vertragsstaaten Art. 80 Anmeldetag Art. 81 Erfindernennung Art. 82 Einheitlichkeit der Erfindung Art. 83 Offenbarung der Erfindung Art. 84 Patentansprüche Art. 85 Zusammenfassung Art. 86 Jahresgebühren für die europäische Patentanmeldung Art. 87 Prioritätsrecht Art. 88 Inanspruchnahme der Priorität Art. 89 Wirkung des Prioritätsrechts Art. 90 Eingangs- und Formalprüfung Art. 91 Formalprüfung Art. 92 Erstellung des europäischen Recherchenberichts Art. 93 Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung Art. 94 Prüfung der europäischen Patentanmeldung Art. 95 Verlängerung der Frist zur Stellung des Prüfungsantrags Art. 96 Prüfung der europäischen Patentanmeldung Art. 97 Erteilung oder Zurückweisung Art. 98 Veröffentlichung der europäischen Patentschrift Art. 99 Einspruch Art. 100 Einspruchsgründe Art. 101 Prüfung des Einspruchs - Widerruf oder Aufrechterhaltung des europäischen Patents Art. 102 Widerruf oder Aufrechterhaltung des europäischen Patents Art. 103 Veröffentlichung einer neuen europäischen Patentschrift Art. 104 Kosten Art. 105 Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers Art. 105a Antrag auf Beschränkung oder Widerruf Art. 105b Beschränkung oder Widerruf des europäischen Patents Art. 105c Veröffentlichung der geänderten europäischen Patentschrift Art. 106 Beschwerdefähige Entscheidungen Art. 107 Beschwerdeberechtigte und Verfahrensbeteiligte Art. 108 Frist und Form Art. 109 Abhilfe Art. 110 Prüfung der Beschwerde Art. 111 Entscheidung über die Beschwerde Art. 112 Entscheidung oder Stellungnahme der Grossen Beschwerdekammer Art. 112a Antrag auf Überprüfung durch die Grosse Beschwerdekammer Art. 113 Rechtliches Gehör und Grundlage der Entscheidungen Art. 114 Ermittlung von Amts wegen Art. 115 Einwendungen Dritter Art. 116 Mündliche Verhandlung Art. 117 Beweismittel und Beweisaufnahme Art. 118 Einheit der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen Patents Art. 119 Zustellung Art. 120 Fristen Art. 121 Weiterbehandlung der europäischen Patentanmeldung Art. 122 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Art. 123 Änderungen Art. 124 Auskünfte über den Stand der Technik Art. 125 Heranziehung allgemeiner Grundsätze Art. 126 Beendigung von Zahlungsverpflichtungen Art. 127 Europäisches Patentregister Art. 128 Akteneinsicht Art. 129 Regelmässige Veröffentlichungen Art. 130 Gegenseitige Unterrichtung Art. 131 Amts- und Rechtshilfe Art. 132 Austausch von Veröffentlichungen Art. 133 Allgemeine Grundsätze der Vertretung Art. 134 Vertretung vor dem Europäischen Patentamt Art. 134a Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter Art. 135 Umwandlungsantrag Art. 136 Einreichung und Übermittlung des Antrags Art. 137 Formvorschriften für die Umwandlung Art. 138 Nichtigkeit europäischer Patente Art. 139 Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag Art. 140 Nationale Gebrauchsmuster und Gebrauchszertifikate Art. 141 Jahresgebühren für das europäische Patent Art. 142 Einheitliche Patente Art. 143 Besondere Organe des Europäischen Patentamts Art. 144 Vertretung vor den besonderen Organen Art. 145 Engerer Ausschuss des Verwaltungsrats Art. 146 Deckung der Kosten für die Durchführung besonderer Aufgaben Art. 147 Zahlungen aufgrund der für die Aufrechterhaltung des einheitlichen Patents erhobenen Gebühren Art. 148 Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens Art. 149 Gemeinsame Benennung Art. 149a Andere Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten Art. 150 Anwendung des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Art. 151 Das Europäische Patentamt als Anmeldeamt Art. 152 Das Europäische Patentamt als Internationale Recherchenbehörde oder als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde Art. 153 Das Europäische Patentamt als Bestimmungsamt oder ausgewähltes Amt Art. 154 Das Europäische Patentamt als Internationale Recherchenbehörde Art. 155 Das Europäische Patentamt als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde Art. 156 Das Europäische Patentamt als ausgewähltes Amt Art. 157 Internationaler Recherchenbericht Art. 158 Veröffentlichung der internationalen Anmeldung und ihre Übermittlung an das Europäische Patentamt Art. 164 Ausführungsordnung und Protokolle Art. 165 Unterzeichnung - Ratifikation Art. 166 Beitritt Art. 167 Vorbehalte Art. 168 Räumlicher Anwendungsbereich Art. 169 Inkrafttreten Art. 170 Aufnahmebeitrag Art. 171 Geltungsdauer des Übereinkommens Art. 172 Revision Art. 173 Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten Art. 174 Kündigung Art. 175 Aufrechterhaltung wohlerworbener Rechte Art. 176 Finanzielle Rechte und Pflichten eines ausgeschiedenen Vertragsstaats Art. 177 Sprachen des Übereinkommens Art. 178 Übermittlungen und Notifikationen
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Art. 121 Weiterbehandlung der europäischen Patentanmeldung
1) Hat der Anmelder eine gegenüber dem Europäischen Patentamt einzuhaltende Frist versäumt, so kann er die Weiterbehandlung der europäischen Patentanmeldung beantragen.
2) Das Europäische Patentamt gibt dem Antrag statt, wenn die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind. Andernfalls weist es den Antrag zurück.
3) Wird dem Antrag stattgegeben, so gelten die Rechtsfolgen der Fristversäumung als nicht eingetreten.
4) Von der Weiterbehandlung ausgeschlossen sind die Fristen des Art. 87 Abs. 1, des Art. 108 und des Art. 112a Abs. 4 sowie die Fristen für den Antrag auf Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Ausführungsordnung kann weitere Fristen von der Weiterbehandlung ausnehmen.
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Art. 121 Weiterbehandlung der europäischen Patentanmeldung
1) Hat der Anmelder eine gegenüber dem Europäischen Patentamt einzuhaltende Frist versäumt, so kann er die Weiterbehandlung der europäischen Patentanmeldung beantragen.
2) Das Europäische Patentamt gibt dem Antrag statt, wenn die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind. Andernfalls weist es den Antrag zurück.
3) Wird dem Antrag stattgegeben, so gelten die Rechtsfolgen der Fristversäumung als nicht eingetreten.
4) Von der Weiterbehandlung ausgeschlossen sind die Fristen des Art. 87 Abs. 1, des Art. 108 und des Art. 112a Abs. 4 sowie die Fristen für den Antrag auf Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Ausführungsordnung kann weitere Fristen von der Weiterbehandlung ausnehmen.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.