Europäisches Patentübereinkommen, revidiert in München am 29. November 2000 (EPÜ 2000)
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Change 1
As published
Art. 35 Abstimmungen
1) Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 mit der einfachen Mehrheit der vertretenen Vertragsstaaten, die eine Stimme abgeben.
2) Dreiviertelmehrheit der vertretenen Vertragsstaaten, die eine Stimme abgeben, ist für die Beschlüsse erforderlich, zu denen der Verwaltungsrat nach Art. 7, Art. 11 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 Bst. a und c und Abs. 2 bis 4, Art. 39 Abs. 1, Art. 40 Abs. 2 und 4, Art. 46, Art. 134a, Art. 149a Abs. 2, Art. 152, Art. 153 Abs. 7, Art. 166 und Art. 172 befugt ist.
3) Einstimmigkeit der Vertragsstaaten, die eine Stimme abgeben, ist für die Beschlüsse erforderlich, zu denen der Verwaltungsrat nach Art. 33 Abs. 1 Bst. b befugt ist. Der Verwaltungsrat fasst einen solchen Beschluss nur dann, wenn alle Vertragsstaaten vertreten sind. Ein nach Art. 33 Abs. 1 Bst. b gefasster Beschluss wird nicht wirksam, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach dem Datum des Beschlusses einer der Vertragsstaaten erklärt, dass dieser Beschluss nicht verbindlich sein soll.
4) Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe.
Your change, as a redline
Art. 35 Abstimmungen
1) Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 mit der einfachen Mehrheit der vertretenen Vertragsstaaten, die eine Stimme abgeben.
2) Dreiviertelmehrheit der vertretenen Vertragsstaaten, die eine Stimme abgeben, ist für die Beschlüsse erforderlich, zu denen der Verwaltungsrat nach Art. 7, Art. 11 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 Bst. a und c und Abs. 2 bis 4, Art. 39 Abs. 1, Art. 40 Abs. 2 und 4, Art. 46, Art. 134a, Art. 149a Abs. 2, Art. 152, Art. 153 Abs. 7, Art. 166 und Art. 172 befugt ist.
3) Einstimmigkeit der Vertragsstaaten, die eine Stimme abgeben, ist für die Beschlüsse erforderlich, zu denen der Verwaltungsrat nach Art. 33 Abs. 1 Bst. b befugt ist. Der Verwaltungsrat fasst einen solchen Beschluss nur dann, wenn alle Vertragsstaaten vertreten sind. Ein nach Art. 33 Abs. 1 Bst. b gefasster Beschluss wird nicht wirksam, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach dem Datum des Beschlusses einer der Vertragsstaaten erklärt, dass dieser Beschluss nicht verbindlich sein soll.
4) Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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