Europäisches Patentübereinkommen, revidiert in München am 29. November 2000 (EPÜ 2000)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 47 Vorläufige Haushaltsführung
1) Ist zu Beginn eines Haushaltsjahrs der Haushaltsplan vom Verwaltungsrat noch nicht festgestellt, so können nach der Finanzordnung für jedes Kapitel oder jede sonstige Untergliederung monatliche Ausgaben bis zur Höhe eines Zwölftels der im Haushaltsplan für das vorausgegangene Haushaltsjahr bereitgestellten Mittel vorgenommen werden; der Präsident des Europäischen Patentamts darf jedoch höchstens über ein Zwölftel der Mittel verfügen, die in dem Entwurf des Haushaltsplans vorgesehen sind.
2) Der Verwaltungsrat kann unter Beachtung der sonstigen Vorschriften des Abs. 1 Ausgaben genehmigen, die über dieses Zwölftel hinausgehen.
3) Die in Art. 37 Bst. b genannten Zahlungen werden einstweilen weiter nach Massgabe der Bedingungen geleistet, die nach Art. 39 für das vorausgegangene Haushaltsjahr festgelegt worden sind.
4) Jeden Monat zahlen die Vertragsstaaten einstweilen nach dem in Art. 40 Abs. 3 und 4 festgelegten Aufbringungsschlüssel besondere Finanzbeiträge, sofern dies notwendig ist, um die Durchführung der Abs. 1 und 2 zu gewährleisten. Art. 39 Abs. 4 ist auf diese Beiträge entsprechend anzuwenden.
Your change, as a redline
Art. 47 Vorläufige Haushaltsführung
1) Ist zu Beginn eines Haushaltsjahrs der Haushaltsplan vom Verwaltungsrat noch nicht festgestellt, so können nach der Finanzordnung für jedes Kapitel oder jede sonstige Untergliederung monatliche Ausgaben bis zur Höhe eines Zwölftels der im Haushaltsplan für das vorausgegangene Haushaltsjahr bereitgestellten Mittel vorgenommen werden; der Präsident des Europäischen Patentamts darf jedoch höchstens über ein Zwölftel der Mittel verfügen, die in dem Entwurf des Haushaltsplans vorgesehen sind.
2) Der Verwaltungsrat kann unter Beachtung der sonstigen Vorschriften des Abs. 1 Ausgaben genehmigen, die über dieses Zwölftel hinausgehen.
3) Die in Art. 37 Bst. b genannten Zahlungen werden einstweilen weiter nach Massgabe der Bedingungen geleistet, die nach Art. 39 für das vorausgegangene Haushaltsjahr festgelegt worden sind.
4) Jeden Monat zahlen die Vertragsstaaten einstweilen nach dem in Art. 40 Abs. 3 und 4 festgelegten Aufbringungsschlüssel besondere Finanzbeiträge, sofern dies notwendig ist, um die Durchführung der Abs. 1 und 2 zu gewährleisten. Art. 39 Abs. 4 ist auf diese Beiträge entsprechend anzuwenden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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