Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Meister für Medienproduktion Bild und Ton oder Geprüfte Meisterin für Medienproduktion Bild und Ton – Bachelor Professional in Medienproduktion Bild und Ton
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 5 Prüfungsbereich „Führung“
Im Prüfungsbereich „Führung“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, den Personalbedarf zu ermitteln, den Personaleinsatz entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Anforderungen sicherzustellen und eine systematische Personalentwicklung durchzuführen. Dazu gehören die Fähigkeit, Führungsaufgaben wahrzunehmen und feste wie freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verantwortlichem Handeln hinzuführen, ihre Entwicklungspotenziale einzuschätzen, Qualifizierungsziele festzulegen sowie das Erreichen dieser Ziele durch zielgerichtete Maßnahmen sicherzustellen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger Anforderungen, 2. Erstellen von Anforderungsprofilen, von Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen, auch unter Beachtung des Arbeits- und Tarifrechts, 3. Planen der Personalgewinnung, der Auswahl und des Einsatzes der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen, 4. Planen, Führen und Moderieren interdisziplinärer Teams und von Arbeits- und Projektgruppen, 5. Anwenden von Führungs- und Kommunikationsmethoden sowie von Führungsmitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Konflikten, 6. Ermitteln und Bestimmen des Personalentwicklungsbedarfs sowie Auswählen und Anwenden der daraus folgenden Maßnahmen, 7. Delegieren von Aufgaben und Verantwortung, 8. Berücksichtigen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen, 9. Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, 10. Erfassen und Analysieren von komplexen Situationen, 11. Vorbereiten und Führen zielgerichteter Gespräche, 12. Erfassen weiterer Informationen im Gesprächsverlauf, 13. Eingehen auf Gesprächspartner, 14. Entwickeln und Einbringen von Lösungsansätzen, 15. Zusammenfassen der Gesprächsergebnisse, 16. Reflektieren des eigenen Gesprächsverhaltens und Ableiten von Schlussfolgerungen.
§ 5 Prüfungsbereich „Führung“
Im Prüfungsbereich „Führung“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, den Personalbedarf zu ermitteln, den Personaleinsatz entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Anforderungen sicherzustellen und eine systematische Personalentwicklung durchzuführen. Dazu gehören die Fähigkeit, Führungsaufgaben wahrzunehmen und feste wie freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verantwortlichem Handeln hinzuführen, ihre Entwicklungspotenziale einzuschätzen, Qualifizierungsziele festzulegen sowie das Erreichen dieser Ziele durch zielgerichtete Maßnahmen sicherzustellen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger Anforderungen, 2. Erstellen von Anforderungsprofilen, von Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen, auch unter Beachtung des Arbeits- und Tarifrechts, 3. Planen der Personalgewinnung, der Auswahl und des Einsatzes der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen, 4. Planen, Führen und Moderieren interdisziplinärer Teams und von Arbeits- und Projektgruppen, 5. Anwenden von Führungs- und Kommunikationsmethoden sowie von Führungsmitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Konflikten, 6. Ermitteln und Bestimmen des Personalentwicklungsbedarfs sowie Auswählen und Anwenden der daraus folgenden Maßnahmen, 7. Delegieren von Aufgaben und Verantwortung, 8. Berücksichtigen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen, 9. Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, 10. Erfassen und Analysieren von komplexen Situationen, 11. Vorbereiten und Führen zielgerichteter Gespräche, 12. Erfassen weiterer Informationen im Gesprächsverlauf, 13. Eingehen auf Gesprächspartner, 14. Entwickeln und Einbringen von Lösungsansätzen, 15. Zusammenfassen der Gesprächsergebnisse, 16. Reflektieren des eigenen Gesprächsverhaltens und Ableiten von Schlussfolgerungen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.