Propose a change

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Meister für Medienproduktion Bild und Ton oder Geprüfte Meisterin für Medienproduktion Bild und Ton – Bachelor Professional in Medienproduktion Bild und Ton

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 7 Prüfungsteil „Projektmanagement“

Im Prüfungsteil „Projektmanagement“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit nachzuweisen, komplexe Projektaufgaben selbständig zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Projektvorbereitung: a) Erarbeiten, Vervollständigen oder Prüfen von Projektkalkulationen, b) Ermitteln des Personal- und Materialaufwands inklusive der notwendigen Ausstattung, c) Festlegen und Beschaffen der geeigneten Produktionstechnik, d) Dokumentieren des geplanten Workflows und des zugehörigen Zeitplans, e) Planen von sicherheits- und qualitätswirksamen Aktivitäten, f) Bewerten von Projektalternativen, g) Festlegen des Einsatzes von Archivmaterial, h) Sicherstellen der Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten; 2. Projektrealisation: a) Zusammenstellen und Disponieren geeigneter Produktionsteams, b) Unterweisen des internen und externen Personals, c) Planen und Disponieren des Material- und Technikeinsatzes, d) Inbetriebnehmen von Produktionssystemen, e) Organisieren des Datenmanagements, f) Gewährleisten der Einhaltung des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes, g) Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Zwischenpräsentationen und Kundengesprächen, h) Nachkalkulieren und Einarbeiten von Änderungen, i) Anwenden von Controllinginstrumenten zur Überwachung von Budgets, Terminen und Qualitätszielen, j) Vorhalten von Havarielösungen; 3. Projektabschluss: a) Durchführen von Projektabnahmen, b) Prüfen der Nachkalkulation und Veranlassen der Rechnungslegung, c) Sicherstellen der Aufbereitung, Verwaltung und Archivierung von produziertem Material, d) Überprüfen der Beachtung von Urheber-, Verwertungs- und Persönlichkeitsrechten, e) Kontrolle der Wartung und Pflege der Technik, f) Einleiten von Maßnahmen der Schadensabwicklung.

Your change, as a redline

§ 7 Prüfungsteil „Projektmanagement“

Im Prüfungsteil „Projektmanagement“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit nachzuweisen, komplexe Projektaufgaben selbständig zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Projektvorbereitung: a) Erarbeiten, Vervollständigen oder Prüfen von Projektkalkulationen, b) Ermitteln des Personal- und Materialaufwands inklusive der notwendigen Ausstattung, c) Festlegen und Beschaffen der geeigneten Produktionstechnik, d) Dokumentieren des geplanten Workflows und des zugehörigen Zeitplans, e) Planen von sicherheits- und qualitätswirksamen Aktivitäten, f) Bewerten von Projektalternativen, g) Festlegen des Einsatzes von Archivmaterial, h) Sicherstellen der Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten; 2. Projektrealisation: a) Zusammenstellen und Disponieren geeigneter Produktionsteams, b) Unterweisen des internen und externen Personals, c) Planen und Disponieren des Material- und Technikeinsatzes, d) Inbetriebnehmen von Produktionssystemen, e) Organisieren des Datenmanagements, f) Gewährleisten der Einhaltung des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes, g) Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Zwischenpräsentationen und Kundengesprächen, h) Nachkalkulieren und Einarbeiten von Änderungen, i) Anwenden von Controllinginstrumenten zur Überwachung von Budgets, Terminen und Qualitätszielen, j) Vorhalten von Havarielösungen; 3. Projektabschluss: a) Durchführen von Projektabnahmen, b) Prüfen der Nachkalkulation und Veranlassen der Rechnungslegung, c) Sicherstellen der Aufbereitung, Verwaltung und Archivierung von produziertem Material, d) Überprüfen der Beachtung von Urheber-, Verwertungs- und Persönlichkeitsrechten, e) Kontrolle der Wartung und Pflege der Technik, f) Einleiten von Maßnahmen der Schadensabwicklung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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