Propose a change

Reglement über die Maturitätsprüfungen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

Prüfungskommission – Bildung und Kompetenzen der Präsidentinnen und Präsidenten 1 In jedem Kollegium wird eine Prüfungskommission gebildet, deren Präsidentin oder Präsident von der Direktion bezeichnet wird. Die Prüfungskommission kann in Abteilungen unterteilt werden. 2 Die Präsidentin oder der Präsident der Prüfungskommission: a) sorgt für eine gute Prüfungsorganisation; b) bezeichnet im Einvernehmen mit der Rektorin oder dem Rektor die Sekretärin oder den Sekretär der Prüfungskommission; c) nimmt im Einvernehmen mit der Rektorin oder dem Rektor die Auswahl der Expertinnen und Experten vor; d) konstituiert die Prüfungskommission und beruft sie ein; e) reicht bei der Direktion nach Abschluss jeder Session einen Bericht über den Prüfungsverlauf ein; f) kann Fachausschüsse bilden, die sich aus allen Examinatorinnen und Examinatoren und Expertinnen und Experten eines Faches zusammensetzen, und bezeichnet deren Vorsitzende im Einvernehmen mit der Rektorin oder dem Rektor. 3 Die Direktion bezeichnet für die Präsidentin oder den Präsidenten der Prüfungskommission eine Vertretung, die unter den Präsidentinnen oder den Präsidenten der Prüfungskommissionen der anderen Kollegien gewählt werden kann.

Your change, as a redline

Art. 2

Prüfungskommission – Bildung und Kompetenzen der Präsidentinnen und Präsidenten 1 In jedem Kollegium wird eine Prüfungskommission gebildet, deren Präsidentin oder Präsident von der Direktion bezeichnet wird. Die Prüfungskommission kann in Abteilungen unterteilt werden. 2 Die Präsidentin oder der Präsident der Prüfungskommission: a) sorgt für eine gute Prüfungsorganisation; b) bezeichnet im Einvernehmen mit der Rektorin oder dem Rektor die Sekretärin oder den Sekretär der Prüfungskommission; c) nimmt im Einvernehmen mit der Rektorin oder dem Rektor die Auswahl der Expertinnen und Experten vor; d) konstituiert die Prüfungskommission und beruft sie ein; e) reicht bei der Direktion nach Abschluss jeder Session einen Bericht über den Prüfungsverlauf ein; f) kann Fachausschüsse bilden, die sich aus allen Examinatorinnen und Examinatoren und Expertinnen und Experten eines Faches zusammensetzen, und bezeichnet deren Vorsitzende im Einvernehmen mit der Rektorin oder dem Rektor. 3 Die Direktion bezeichnet für die Präsidentin oder den Präsidenten der Prüfungskommission eine Vertretung, die unter den Präsidentinnen oder den Präsidenten der Prüfungskommissionen der anderen Kollegien gewählt werden kann.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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