Propose a change

Feuerwehrverordnung der Stadt Schaffhausen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12

1 Eine jährliche Ersatzabgabe haben zu entrichten: a) Feuerwehrpflichtige, die weder aktiven Feuerwehrdienst in der Gemeinde noch in einer anerkannten Betriebsfeuerwehr leisten; b) Personen, welche von der aktiven Dienstleistung gemäss Art. 10 Abs. 2 befreit wurden; c) Personen, welche von der aktiven Dienstleistung gemäss Art. 11 ausgeschlossen wurden; Ausschluss Ersatzabgabe Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 2020) 6 d) Personen, welche in einer Rettungsorganisation eingeteilt sind, die keine Leistungsvereinbarung mit der Feuerwehr Schaffhausen ausweisen kann. 2 Die Ersatzabgabe beträgt 0.4 % vom steuerpflichtigen Einkommen, bzw. vom steuerpflichtigen Gesamteinkommen bei rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe und in eingetragener Partnerschaft. Die Ersatzabgabe beträgt pro Person im Maximum Fr. 1'000.– pro Jahr. Die Freigrenze liegt bei Fr. 5'000.– steuerbarem Einkommen. Die in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft bezahlen je die Hälfte. 3) 3 Die Ersatzabgabe wird von der Wohnsitz- oder Aufenthaltsgemeinde erhoben, welche das Besteuerungsrecht besitzt. Bei unterjähriger Steuerpflicht wird die Abgabe nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben. 4 Bei Steuerabzug an der Quelle wird die Ersatzabgabe gleichzeitig erhoben. 5 Dienstpflichtige, welche im Kalenderjahr mehr als die Hälfte der Übungen unentschuldigt versäumt haben, bezahlen eine Ersatzabgabe. 6 Im Übrigen sind die Vorschriften des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern sinngemäss anzuwenden. 7 Die Ersatzabgaben sind zweckgebunden und ausschliesslich für die Feuerwehr zu verwenden. Soweit der Ertrag nicht für die laufenden Bedürfnisse gebraucht wird, ist - vorbehaltlich der Schuldentilgung und Reservebildung - die Bemessung der Ersatzabgabe anzupassen. 4. Bestand und Organisation

Your change, as a redline

Art. 12

1 Eine jährliche Ersatzabgabe haben zu entrichten: a) Feuerwehrpflichtige, die weder aktiven Feuerwehrdienst in der Gemeinde noch in einer anerkannten Betriebsfeuerwehr leisten; b) Personen, welche von der aktiven Dienstleistung gemäss Art. 10 Abs. 2 befreit wurden; c) Personen, welche von der aktiven Dienstleistung gemäss Art. 11 ausgeschlossen wurden; Ausschluss Ersatzabgabe Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 2020) 6 d) Personen, welche in einer Rettungsorganisation eingeteilt sind, die keine Leistungsvereinbarung mit der Feuerwehr Schaffhausen ausweisen kann. 2 Die Ersatzabgabe beträgt 0.4 % vom steuerpflichtigen Einkommen, bzw. vom steuerpflichtigen Gesamteinkommen bei rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe und in eingetragener Partnerschaft. Die Ersatzabgabe beträgt pro Person im Maximum Fr. 1'000.– pro Jahr. Die Freigrenze liegt bei Fr. 5'000.– steuerbarem Einkommen. Die in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft bezahlen je die Hälfte. 3) 3 Die Ersatzabgabe wird von der Wohnsitz- oder Aufenthaltsgemeinde erhoben, welche das Besteuerungsrecht besitzt. Bei unterjähriger Steuerpflicht wird die Abgabe nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben. 4 Bei Steuerabzug an der Quelle wird die Ersatzabgabe gleichzeitig erhoben. 5 Dienstpflichtige, welche im Kalenderjahr mehr als die Hälfte der Übungen unentschuldigt versäumt haben, bezahlen eine Ersatzabgabe. 6 Im Übrigen sind die Vorschriften des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern sinngemäss anzuwenden. 7 Die Ersatzabgaben sind zweckgebunden und ausschliesslich für die Feuerwehr zu verwenden. Soweit der Ertrag nicht für die laufenden Bedürfnisse gebraucht wird, ist - vorbehaltlich der Schuldentilgung und Reservebildung - die Bemessung der Ersatzabgabe anzupassen. 4. Bestand und Organisation

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds