Propose a change

Veterinärgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3

Kantonstierarzt oder Kantonstierärztin 1 Der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin vollzieht die eidgenössische und kantonale Veterinärgesetzgebung entsprechend dem Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone5) und ist insbesondere zuständig: a. für die Sicherstellung der fachgerechten Betreuung von Findeltieren; b. für die Führung der Meldestelle für Vorfälle mit Hunden; c. zur Bestimmung der Personen für die Ermittlung des Schlachtgewichts; d. zur Erteilung von Bewilligungen für die Haltung geschützter Tiere, soweit nicht die Jagdbehörde zuständig ist; e. zur Anordnung von Massnahmen zur Verminderung des Fuchsbestandes und Impfaktionen bei Füchsen bei Tollwut sowie zur Anordnung von Massnahmen zur Reduktion der Wildkaninchenbestände bei Myxomatose; 5) GDB 816.2 f. für die Genehmigung von Wasenplätzen nach Rücksprache mit dem Amt für Landwirtschaft und Umwelt; g. zur Leitung der kantonalen Fachstelle gemäss Art. 33 TSchG. 2 Das Errichten oder Ändern von Bauten zur Haltung von Nutztieren erfordert vor Erteilung einer Baubewilligung die Stellungnahme des Kantonstierarztes oder der Kantonstierärztin. Die Stellungnahme stützt sich in der Regel, bei direktzahlungsberechtigten Betrieben zwingend, auf die Beurteilung des Amts für Landwirtschaft und Umwelt oder anderer Amtsstellen ab.

Your change, as a redline

Art. 3

Kantonstierarzt oder Kantonstierärztin 1 Der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin vollzieht die eidgenössische und kantonale Veterinärgesetzgebung entsprechend dem Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone5) und ist insbesondere zuständig: a. für die Sicherstellung der fachgerechten Betreuung von Findeltieren; b. für die Führung der Meldestelle für Vorfälle mit Hunden; c. zur Bestimmung der Personen für die Ermittlung des Schlachtgewichts; d. zur Erteilung von Bewilligungen für die Haltung geschützter Tiere, soweit nicht die Jagdbehörde zuständig ist; e. zur Anordnung von Massnahmen zur Verminderung des Fuchsbestandes und Impfaktionen bei Füchsen bei Tollwut sowie zur Anordnung von Massnahmen zur Reduktion der Wildkaninchenbestände bei Myxomatose; 5) GDB 816.2 f. für die Genehmigung von Wasenplätzen nach Rücksprache mit dem Amt für Landwirtschaft und Umwelt; g. zur Leitung der kantonalen Fachstelle gemäss Art. 33 TSchG. 2 Das Errichten oder Ändern von Bauten zur Haltung von Nutztieren erfordert vor Erteilung einer Baubewilligung die Stellungnahme des Kantonstierarztes oder der Kantonstierärztin. Die Stellungnahme stützt sich in der Regel, bei direktzahlungsberechtigten Betrieben zwingend, auf die Beurteilung des Amts für Landwirtschaft und Umwelt oder anderer Amtsstellen ab.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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