Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7 Umfang und Sprache der Vernehmlassungsunterlagen
1 Die Vernehmlassungsunterlagen umfassen: a. die Vernehmlassungsvorlage; b. bei einer Erlassänderung: eine übersichtliche Darstellung der geplanten Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht; c. den erläuternden Bericht; d. die Orientierungsschreiben an die Adressaten; e. die Adressatenliste. 2 Sie sind in den drei Amtssprachen zu erstellen. 3 Vernehmlassungsvorlage und erläuternder Bericht können in den folgenden Fällen in nur einer oder zwei Amtssprachen erstellt werden: a. bei völkerrechtlichen Verträgen: wenn das Vorhaben dringlich ist; b. bei Vernehmlassungen nach Artikel 3 Absatz 2 VlG: wenn das Vorhaben ausschliesslich von lokaler oder regionaler Bedeutung ist. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. März 2016, in Kraft seit 1. April 2016 (AS 2016 929). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Juni 2022, in Kraft seit 1. Aug. 2022 (AS 2022 379).
Art. 7 Umfang und Sprache der Vernehmlassungsunterlagen
1 Die Vernehmlassungsunterlagen umfassen: a. die Vernehmlassungsvorlage; b. bei einer Erlassänderung: eine übersichtliche Darstellung der geplanten Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht; c. den erläuternden Bericht; d. die Orientierungsschreiben an die Adressaten; e. die Adressatenliste. 2 Sie sind in den drei Amtssprachen zu erstellen. 3 Vernehmlassungsvorlage und erläuternder Bericht können in den folgenden Fällen in nur einer oder zwei Amtssprachen erstellt werden: a. bei völkerrechtlichen Verträgen: wenn das Vorhaben dringlich ist; b. bei Vernehmlassungen nach Artikel 3 Absatz 2 VlG: wenn das Vorhaben ausschliesslich von lokaler oder regionaler Bedeutung ist. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. März 2016, in Kraft seit 1. April 2016 (AS 2016 929). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Juni 2022, in Kraft seit 1. Aug. 2022 (AS 2022 379).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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