G vom 29. Mai 2008 über die Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens (Bauwesen-Berufe-Gesetz; BWBG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1 Gegenstand und Zweck
1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs des Architekten und anderer qualifizierter Berufe im Bereich des Bauwesens. 2) Es dient insbesondere: a) der Durchsetzung der anerkannten Regeln der Bautechnik und Baukunst, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit des Menschen sowie die Förderung einer wirtschaftlichen und dem Bedürfnis des Umweltschutzes und der Ortsbildgestaltung entsprechenden Planung und Bauausführung; b) der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; 3) Die gültige Fassung der EWR-Rechtsvorschriften, auf die in diesem Gesetz Bezug genommen wird, ergibt sich aus der Kundmachung der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nach Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes.
Art. 1 Gegenstand und Zweck
1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs des Architekten und anderer qualifizierter Berufe im Bereich des Bauwesens. 2) Es dient insbesondere: a) der Durchsetzung der anerkannten Regeln der Bautechnik und Baukunst, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit des Menschen sowie die Förderung einer wirtschaftlichen und dem Bedürfnis des Umweltschutzes und der Ortsbildgestaltung entsprechenden Planung und Bauausführung; b) der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; 3) Die gültige Fassung der EWR-Rechtsvorschriften, auf die in diesem Gesetz Bezug genommen wird, ergibt sich aus der Kundmachung der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nach Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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