G vom 29. Mai 2008 über die Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens (Bauwesen-Berufe-Gesetz; BWBG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14 Erstattung von Expertenberichten
1) Personen, die nicht ohnehin im Rahmen ihrer Bewilligung nach Art. 3 zur Erstattung von Expertenberichten berechtigt sind, bedürfen für die Ausübung der Tätigkeit als Gutachter bzw. Sachverständiger im Bereich des Bauwesens einer Bewilligung. 2) Die Erteilung der Bewilligung setzt voraus: a) den Nachweis der Sachkunde und Kenntnis der einschlägigen Bauvorschriften und Normen, der Befundaufnahme sowie des Aufbaus eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens; b) den Nachweis folgender praktischer Tätigkeiten: 1. eine ununterbrochene zehnjährige hauptberufliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in dem beantragten oder einem damit verwandten Fachgebiet im Bereich des Bauwesens unmittelbar vor Antragstellung; oder 2. eine ununterbrochene fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in dem beantragten oder einem damit verwandten Fachgebiet im Bereich des Bauwesens unmittelbar vor Antragstellung, wenn der Antragsteller über eine entsprechende Ausbildung nach Art. 6 Abs. 1 Bst. a verfügt; und c) die Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 4 Abs. 1 Bst. a bis c und e sowie Abs. 2. 3) Im Übrigen finden auf Personen nach Abs. 1 die für die Berufe nach diesem Gesetz aufgestellten Vorschriften sinngemäss Anwendung.
Art. 14 Erstattung von Expertenberichten
1) Personen, die nicht ohnehin im Rahmen ihrer Bewilligung nach Art. 3 zur Erstattung von Expertenberichten berechtigt sind, bedürfen für die Ausübung der Tätigkeit als Gutachter bzw. Sachverständiger im Bereich des Bauwesens einer Bewilligung. 2) Die Erteilung der Bewilligung setzt voraus: a) den Nachweis der Sachkunde und Kenntnis der einschlägigen Bauvorschriften und Normen, der Befundaufnahme sowie des Aufbaus eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens; b) den Nachweis folgender praktischer Tätigkeiten: 1. eine ununterbrochene zehnjährige hauptberufliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in dem beantragten oder einem damit verwandten Fachgebiet im Bereich des Bauwesens unmittelbar vor Antragstellung; oder 2. eine ununterbrochene fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in dem beantragten oder einem damit verwandten Fachgebiet im Bereich des Bauwesens unmittelbar vor Antragstellung, wenn der Antragsteller über eine entsprechende Ausbildung nach Art. 6 Abs. 1 Bst. a verfügt; und c) die Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 4 Abs. 1 Bst. a bis c und e sowie Abs. 2. 3) Im Übrigen finden auf Personen nach Abs. 1 die für die Berufe nach diesem Gesetz aufgestellten Vorschriften sinngemäss Anwendung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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